Das eingangs beschriebene Verhalten, welches von der ersten Betrachtung her für manche wirtschaftlich erscheinen mag, kann bei Minustemperaturen zu erheblichen Frostschäden oder Schimmelbildung führen. Und auch wenn die Mieter folgsam Energiekosten sparen wollen: Auf das Heizen selbst ungenutzter Räume sollten sie nicht völlig verzichten, um Frostschäden und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

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Wenn das Wasser durch die kalten Temperaturen in den Leitungsrohren gefriert, vergrößert sich sein Volumen um circa zehn Prozent. Der so entstehende Druck bringt das Rohr zum Platzen. Sobald das Wasser dann auftaut, dringt es in Mauerwerk, Fußböden und Dämmschichten ein und kann dort erhebliche Schäden verursachen. Das Haus bzw. die betroffenen Räume werden oftmals unbewohnbar und müssen mit viel Aufwand über einen längeren Zeitraum getrocknet werden.

Viele Versicherer warnen daher vor frostbedingten Leitungswasserschäden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zählt jedes Jahr bis zu 40.000 Fälle mit einem Schadensvolumen von rund 150 Millionen Euro. Nach einer Statistik des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) aus Kiel werden über 80 % der betroffenen Objekte während der Schadensentstehung nicht bewohnt. Viele Frostschäden an Wasser- und Heizungsleitungen entstehen in nicht oder nur teilweise genutzten Immobilien und werden dadurch nicht sofort erkannt. Ferienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit freien Wohnungen sind ebenso betroffen wie Immobilien in Umbauphasen. Hausbesitzer und Mieter sollten daher frühzeitig vorsorgen.

Ob Außenwasserhahn, Regentonne, die alten Leitungen in der Abseite oder die Zuleitung zur neuen Dachzentrale: Wo im und um das Haus Frostschäden drohen, können Sie unkompliziert und kostenlos prüfen unter https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/service/ifs-wintercheck

Entsteht trotz aller Schutzmaßnahmen für Wasserleitungen, Heizkörper, Wärmepumpen und Solaranlagen doch ein Leitungswasserschaden, greift regelmäßig die Wohngebäudeversicherung. Zum optimalen Schutz der Immobilie ist es ratsam, in dieser Police zusätzlich auch Elementargefahren, zum Beispiel durch Überschwemmungen oder Schneedruck, für Ihre Kunden einzuschließen. Durch Leitungswasserschäden betroffenes Inventar wie Teppiche, Möbel oder Elektrogeräte ist durch die Hausratversicherung gedeckt.

Von Haus aus sicher: 6 Tipps gegen Frostschäden

  • Drehen Sie die Wasserzufuhr der Außenleitungen rechtzeitig ab.
  • Heizen Sie auch ungenutzte Räume, um Eis in Leitungen zu vermeiden.
  • Isolieren Sie Wasserleitungen auf dem Dachboden, im Keller und Außenbereich.
  • Leeren Sie, wenn es kalt wird, die Leitungen im Garten und der Garage.
  • Ersetzen Sie Außenwasserhähne durch frostsichere Armaturen.
  • Kontaktieren Sie bei vereisten Leitungen am besten einen Installateur.

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