Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) landeten 2021 „nur“ 2,2 Prozent der abgelehnten Leistungsanträge vor Gericht. Der weitaus größte Teil dieser Fälle, nämlich 60 Prozent, endeten in einem Vergleich der beiden Streitparteien.

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Von einem solchen Vergleich berichtet auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow auf ihrer Webseite. Dabei geht es um den Prokuristen eines mittelständischen Druckereibetriebs. Sein umfangreiches Tätigkeitsfeld umfasste dabei u.a. Produktionsplanung, Materialbeschaffung, Führung der Logistik und des EDV-Systems (inklusive Betreuung der Hard- und Software und Administration) sowie Mitarbeiterführung im Arbeitsschutz.

Dieses extrem weit gefasste Aufgabenfeld führte auch zu einer hohen Stressbelastung, die nicht spurlos an dem Versicherten vorüber ging: Er erlitt innerhalb eines Jahres drei Schlaganfälle.

Nach seiner Genesung war es dem Mann nicht mehr möglich, das vorherige Arbeitspensum zu erreichen. Schon die kleinsten Stresssituationen brachten den Blutdruck des Versicherungsnehmers zu einem enormen Anstieg, schreibt Rechtsanwalt Bernhard Gramlich dazu.

Der Prokurist begehrte nun Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch die Generali lehnte unter Verweis auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten ab. Weil Generali auch nach Leistungsaufforderung durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow nicht leistungsbereit war, wurde Klage vor dem Landgericht Hagen erhoben. Das Landgericht erließ einen Beweisbeschluss, dass ein neurologisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden solle.

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Doch dazu kam es gar nicht mehr. Denn die Parteien einigten sich außergerichtlich. Gegen Zahlung einer „hohen fünfstelligen Vergleichssumme“ wurde der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag aufgehoben.

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