Ende des vergangenen Jahres verstarb plötzlich der Makler S.* in Sachsen-Anhalt. Für den plötzlichen Todesfall war - wie auch für anderen mögliche Notfälle - nicht der Hauch eines Fahrplans für die Angehörigen erstellt. Nach unseren regelmäßigen Analysen bei Maklern ist diese Situation kein Einzelfall. Nur etwa jeder Dritte hat über das Thema Notfallplan schon einmal nachgedacht. Nur etwa ein Makler von zehn hat einen konkreten Maßnahmenplan, was passieren kann und muss, wenn der Fall der Fälle durch Unfall oder den plötzlichen Todesfall eintreten sollte.

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Rat eines Branchenfremden führte zum Verlust von zehntausenden Euro

Die Witwe des Maklers S.* fand leider keinen Weg zu einem mit der Branche der Finanz- und Versicherungsmakler vertrauten Ratgeber und wandte sich – man möge mir die Formulierung verzeihen – „Wald- und Wiesen-Anwalt“. Statt nach einer für die Witwe sinnvollen Lösung für den Kundenbestand des verstorbenen Maklers zu suchen, wurde übereilter und nicht völlig durchdachter Rat erteilt, der der Frau teuer zu stehen kommen sollte.

Der @AssekuranzDoc

Der @AssekuranzDoc

Dr. Peter Schmidt ist Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als @AssekuranzDoc.

Der Rat des Anwalts war, dass die Maklerwitwe alle Kunden mit der Mitteilung anschreiben solle, dass durch den Tod des Ehemannes alle Maklerverträge und weiteren Verpflichtungen erloschen seien und die Kunden sich jeweils an die betreffenden Versicherungsgesellschaften wenden sollen. Als zweite Maßnahme wurde empfohlen, die Versicherer anzuschreiben, um den Bestand des Maklers in die jeweilige Betreuung zu geben.

Motivation das Anwaltes war sicher, mögliche Haftungsrisiken von der Ehefrau des verstorbenen Maklers fernzuhalten, die – so die Einschätzung von anderen Anwälten – gar nicht bestehen. Und tatsächlich ging so der ganze Kundenbestand mit allen Verträgen zwischen Kunden und Makler sowie zwischen Makler und Versicherern mit den entsprechenden Courtageansprüchen verloren. Den finanziellen Verlust für die Maklerwitwe haben wir mit über 150.000 EUR eingeschätzt. Das wäre mit entsprechender Vorbereitung auf den Notfall und mit sachkundigerem Rat dieses Rechtsanwaltes zu vermeiden gewesen.

Fatale Folgen fehlender Vorbereitung für Kunden und Erben

Mit unzureichender Vorbereitung auf einen Notfall wird das Maklerunternehmen oft handlungsunfähig. Das bedeutet, dass die Kunden nicht mehr betreut werden und offene Vorgänge unerledigt bleiben. Außerdem können Versicherer Courtagezahlungen stoppen, wenn die Verträge bei Einzelunternehmern nach dem Erlöschen der Zulassung in den Bestand der Gesellschaft fallen. Die richtige Vorsorge kann das verhindern. Erste wichtige Basispunkte für die eigene Notfallplanung bestehen unter anderem darin:

  • Erstellung und Anpassung eines Vorsorge- und Notfallplans
  • Passende Rechtsform für das Maklerunternehmen
  • Aktuelle Vereinbarungen mit Kunden und Versicherern
  • Realistischer Überblick über Wert des Bestandes und
  • Kenntnis um Stärken und Schwächen im Unternehmen
  • Unternehmertestament, Vorsorgeplan oder Generalvollmacht

Allein schon die Erstellung eines Vorsorge- und Notfallplans kann - zum Beginn des Jahres mit der notwendigen Sorgfalt erstellt - ein gutes Fundament für einen geordneten Verkauf des Falls der Fälle legen. Wir reden hier nicht nur von plötzlicher Erkrankung oder Tod von älteren Maklern. Makler S. hatte das sechzigste Lebensjahr noch nicht erreicht. Auch jüngere Menschen können durch einen Unfall plötzlich an einer Lebenswende stehen. Deshalb ist so ein Fall mit den gewünschten Lösungen und Maßnahmen einmal durchzuspielen und schriftlich zu fixieren. Wichtige Anregungen dazu finden alle Makler in „Nachfolge – gewusst wie“.

Zu den detaillierten Prüfpositionen für einen Notfallplan gehören folgende Bereiche und Übersichten:

  • Notfallregelungen für die Firmenleitung
  • Übersicht über die finanzielle Lage des Unternehmens
  • Übersicht zum Büro, dessen Ausstattung und der Technik
  • Übersicht zu Mitarbeitern und deren Arbeitsverträgen
  • Übersicht zu weiteren Verträgen des Unternehmens
  • Übersicht zu allen Versicherungen des Maklers und Unternehmens
  • Auflistung aller Softwareverträge und Zugänge zu Maklerportalen
  • Zugang zur Kundenverwaltung und allen Kundenverträgen
  • Zugang zu allen Courtage- und anderen Vergütungsvereinbarungen
  • Übersichten zu weiteren Bereichen wie digitales Erbe und weitere

Für jeden dieser zehn aufgeführten Bereiche lassen sich zwischen 10 bis 30 Unterpunkte in einer Checkliste erfassen, an die im Ernstfall zu denken ist. Und sei es nur, wo die Ersatzschlüssel für das Büro liegen oder wie das Passwort für den PC oder Laptop ist.

Das passende Notfallmanagement kann helfen

Über den „Marktplatz für Maklerbestände“ wurde in den vergangenen zehn Jahren ein Notfallmanagement aufgebaut, das regelmäßig auch Maklern oder deren Nachkommen im Ernstfall helfen konnte. Doch solche Hilfe ist für alle Seiten mühsam und kann durch rechtzeitige Vorbereitung vermieden werden. Die Mühen in einem solchen Fall sind an einem weiteren Praxisfall zu erkennen.

In der Folge der Corona-Pandemie starb kurz vor Weihnachten 2020 der norddeutsche Makler P.* Seine Frau kannte das Engagement des Ehemannes im VSAV e.V. und suchte dort über den persönlichen Verlust hinaus Hilfe für die weitere Betreuung der Kunden und somit auch für einen möglichen Verkauf der finanziellen Ansprüche aus den Courtagevereinbarungen des Ehemannes.

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Die Voraussetzungen waren nicht ganz hoffnungslos. Nach Klärung der Ausgangsbedingungen wurde durch uns ein regionaler Ansprechpartner eingeschalten, der für eine regionale Übernahme in Frage kam. Die Witwe und der spätere Käufer sichteten die Kundensituation, aus der dann ein Anschreiben der Witwe an die Kunden mit der Abforderung des Einverständnisses zur Betreuungsübernahme einher ging. Es blieb bei wenigen Widersprüchen von Kunden und so konnte die Vertragsübernahme beginnen.

Der Käufer hatte der Maklerwitwe unkompliziert und auf Basis eines fairen Kaufvertrages zunächst – mangels genauem Zahlenüberblick - den einfachen Satz der vermuteten Jahreszahlungen aus Bestandscourtagen überwiesen. Die zweite Rate sollte nach Abschluss der Bestandsübertragungen, spätestens nach 12 Monaten, erfolgen. Das war dann wenige Tage vor Weihnachten 2022 der Fall. Auch wenn noch immer nicht alle Verträge von Versicherern zur Übertragung freigegeben waren, erfolgte die zweite Zahlung.

Interessant dabei, dass die Witwe des Maklers P. mit einer Zahlung von 3.000 EUR zufrieden gewesen wäre und so im Ergebnis von fachkundiger Begleitung ein Vielfaches des ursprünglich aufgerufenen Preiswunsches ausgezahlt bekam. Doch auch wenn dieses Beipiel noch relativ gut ausging, zeigt es, dass eine unvorbereitete Notfallrettung viel Zeit in Anspruch nimmt und ganz einfach vermeidbar ist.

Gehen Sie als jüngerer oder älterer Makler im neuen Jahr 2023 das Thema Notfallregelung und Nachfolge an, es lohnt sich für Sie, Ihre Kunden und Ihre Angebörigen – Ihr AssekuranzDoc!

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* Der konkrete Name liegt vor, wurde aber für diese Kolumne verändert

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