In der Folge der Corona-Pandemie starb kurz vor Weihnachten 2020 der norddeutsche Makler P.* Seine Frau kannte das Engagement des Ehemannes im VSAV e.V. und suchte dort über den persönlichen Verlust hinaus Hilfe für die weitere Betreuung der Kunden und somit auch für einen möglichen Verkauf der finanziellen Ansprüche aus den Courtagevereinbarungen des Ehemannes.

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Die Voraussetzungen waren nicht ganz hoffnungslos. Nach Klärung der Ausgangsbedingungen wurde durch uns ein regionaler Ansprechpartner eingeschalten, der für eine regionale Übernahme in Frage kam. Die Witwe und der spätere Käufer sichteten die Kundensituation, aus der dann ein Anschreiben der Witwe an die Kunden mit der Abforderung des Einverständnisses zur Betreuungsübernahme einher ging. Es blieb bei wenigen Widersprüchen von Kunden und so konnte die Vertragsübernahme beginnen.

Der Käufer hatte der Maklerwitwe unkompliziert und auf Basis eines fairen Kaufvertrages zunächst – mangels genauem Zahlenüberblick - den einfachen Satz der vermuteten Jahreszahlungen aus Bestandscourtagen überwiesen. Die zweite Rate sollte nach Abschluss der Bestandsübertragungen, spätestens nach 12 Monaten, erfolgen. Das war dann wenige Tage vor Weihnachten 2022 der Fall. Auch wenn noch immer nicht alle Verträge von Versicherern zur Übertragung freigegeben waren, erfolgte die zweite Zahlung.

Interessant dabei, dass die Witwe des Maklers P. mit einer Zahlung von 3.000 EUR zufrieden gewesen wäre und so im Ergebnis von fachkundiger Begleitung ein Vielfaches des ursprünglich aufgerufenen Preiswunsches ausgezahlt bekam. Doch auch wenn dieses Beipiel noch relativ gut ausging, zeigt es, dass eine unvorbereitete Notfallrettung viel Zeit in Anspruch nimmt und ganz einfach vermeidbar ist.

Gehen Sie als jüngerer oder älterer Makler im neuen Jahr 2023 das Thema Notfallregelung und Nachfolge an, es lohnt sich für Sie, Ihre Kunden und Ihre Angebörigen – Ihr AssekuranzDoc!

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* Der konkrete Name liegt vor, wurde aber für diese Kolumne verändert

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