Erst im April 2022 hatte das Bundeskabinett eine Anhebung der Renten beschlossen. Dadurch kletterten die Bezüge der Ruheständler zum 1. Juli um 5,35 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 6,12 Prozent. Im Jahr 2021 wurden nur ostdeutsche Altersrentner mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben. Die Renten in Westdeutschland blieben dagegen auf dem Niveau des Vorjahres.

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Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben. Rein rechnerisch hätten die Renten sogar um 3,25 Prozent gesenkt werden müssen. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.

Nun können sich Deutschlands Ruheständler voraussichtlich auf ein weitere Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen. So könnte das Altersgeld 2023 im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent ansteigen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor, der der "Bild am Sonntag" vorliegt. "Nach den jetzt vorliegenden Daten können die Rentnerinnen und Rentner im Sommer erneut mit einer spürbaren Rentenerhöhung rechnen", erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil gegenüber der "BamS". Eine finale Entscheidung über die Höhe der Altersbezüge für 2023 werde allerdings erst im kommenden Frühjahr fallen.

Rentenreform soll kommen

Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent und dürfte bis 2026 stabil bleiben. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte „doppelte Haltelinie“, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken. Derzeit liegt das Rentenniveau genau bei 48 Prozent. Laut Rentenversicherungsbericht werde im Jahr 2027 der Beitragssatz auf 19,3 Prozent steigen. Bis 2030 werde der Beitragssatz jedoch auf 20,2 Prozent klettern.

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Da die „doppelte Haltelinie“ nur noch bis zum Jahr 2025 gilt, kündigte Heil die nächste Rentenreform an. "Als nächstes kümmern wir uns darum, das Rentenniveau dauerhaft stabil zu halten, deutlich über 2026 hinaus. Dabei werden wir auch auf die Beitragsentwicklung achten", sagte der SPD-Politiker gegenüber der "BamS".