Seit März 2022 kann das paneuropäische private Pensions-Produkt (PEPP) - die sogenannte Europarente - angeboten werden. Einhergehend damit ist ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt für die Altersvorsorge entstanden. Lange hat es gedauert: Denn seit 2014 hat die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA an der Europa-Rente Pepp (Pan European Pension Product) geschraubt. Diese solle nicht weniger als einheitliche Mindeststandards erfüllen und problemlos in andere EU-Länder mitgenommen werden können. Auch soll sie einen einheitlichen Rechtsrahmen für Sparpläne abbilden und gleichzeitig als Ergänzung zur gesetzlichen Rente fungieren. Damit würde die Palette der bestehenden gesetzlichen, betrieblichen und nationalen Privat-Produkte ergänzt - aber nicht ersetzt werden.

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Pepp soll niedrige Kosten verursachen

Die Europa-Rente soll sechs verschiedene Anlagemöglichkeiten bieten. Deren Herzstück ist jedoch das Basis-Pepp. Bei dieser Standardoption soll ein Kostendeckel verbaut sein, der die jährlichen Kosten begrenzt. Die Verwaltungskosten und Provisionen sollen in Summe nicht mehr als ein Prozent der Beiträge eines Jahres betragen dürfen. Freilich gilt der Deckel nur für eine Variante des Produkts, das sogenannte „Basis-Pepp“. Diese Produktvariante muss besonders strenge Regulierungsvorgaben im Sinne des Verbraucherschutzes erfüllen und soll demzufolge besonders für jene Verbraucher geeignet sein, die ein sicheres privates Vorsorgeprodukt wünschen. Für die Anbieter gibt es dabei zwei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Dies kann in Form einer kompletten Beitragsgarantie sein oder in Form von Instrumenten zur Risikobegrenzung.

Angeboten werden sollen die Pepp-Renten jedoch nicht nur als Basisprodukt. Bei der Anlage sollen Verbraucher weitere Investment-Varianten wählen können, die alle fünf Jahre kostenfrei gewechselt werden können. Weiterhin sollen die eingezahlten Beiträge garantiert werden. Dies gelte allerdings nur für die Anlage-Variante mit geringem Risiko. Bei der Ausschüttung der Rente seien mehrere Möglichkeiten erlaubt. So könnten die Renten als Einmalzahlung oder als fortlaufende Rente ausgezahlt werden. Generell bedürfen die neuen Produkte einer Erlaubnis von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA. Überdies müssten sich Anbieter dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, dem sogenannten Prudent Person Principle, unterwerfen und dem entsprechend die Kundengelder anlegen.

Fintech bekommt Pepp-Lizenz

Kann die Pepp-Altersvorsorgeprodukt endlich den Markt erobern? Denn mit dem Fintech-Broker Finax hat das erste europäische Unternehmen eine Lizenz für dieses Angebot erhalten. Der slowakische Online-Wertpapierhändler verwaltet derzeit ein Vermögen von 350 Millionen Euro für 40.000 Kunden. Beheimatet ist das junge Unternehmen auf dem polnischen, kroatischen, tschechischen und ungarischen Markt.

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Da die Slowakei die für die Einführung des Pepp erforderlichen Rechtsvorschriften Anfang 2022 verabschiedet hat, kann Finax das Programm nun seinen Kunden vor Ort anbieten. „Ab heute sind die Slowaken die ersten in Europa, die ihre Rentenersparnisse durch das neue europäische Rentenprodukt aufstocken können. Wir können stolz sein auf ein vielversprechendes slowakisches Unternehmen, dem es gelungen ist, das Pepp in die Praxis umzusetzen und das Geld der Bürger auf sichere Art und Weise zu schützen", so Milan Krajniak, Minister für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik. „Wir wollen das PEPP in erster Linie multinationalen Unternehmen und jungen Menschen mit beruflicher Mobilität innerhalb der EU anbieten. Dank der damit verbundenen Steuer- und Abgabenanreize wird das PEPP in mehreren Ländern zu unserem Schlüsselprodukt werden und uns auch bei der Erschließung neuer Märkte helfen", ergänzt Juraj Hrbatý, CEO von Finax. Wann das Produkt auch auf dem deutschen Markt verfügbar sein wird, ist noch unklar.

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