Am Sonntag waren die Schweizer zur Volksabstimmung aufgerufen. Die Eidgenossen sollten u.a. über eine Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) entscheiden. Denn auch bei den Schweizern ist der demografische Wandel nicht aufzuhalten. Mit Folgen, die auch hierzulande festzustellen sind:

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  • Die Lebenserwartung - und damit auch die Rentenbezugszeit - steigt.
  • Die Zahl der Rentenempfänger nimmt schneller zu, als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die Sozialsysteme einzahlen.

Eine Problem-Lage, wie man sie in Deutschland nur allzu gut kennt. In der Schweiz wollten Bundesrat und Parlament die Finanzen der AHV stabilisieren, indem folgende Reformschritte umgesetzt werden:

  • Schrittweise soll das Renteneintrittsalter von Frauen auf 65 Jahre angehoben werden. Diese Anhebung soll über ‚Ausgleichsmaßnahmen‘ abgefedert werden.
  • Der Mehrwertsteuersatz soll von 7,7 auf 8,1 Prozent steigen.
  • Die Reform soll Frauen und Männern eine flexible Pensionierung ermöglichen

Das höhere Renteneintrittsalter soll für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten. Für diese Jahrgänge bedeutet das: Wer vor dem neuen Rentenalter in Pension (Rente) geht, hat eine geringere Rentenkürzung als dies heute der Fall ist. Wer ab dem neuen Rentenalter in den Ruhestand geht, erhält einen lebenslangen Rentenzuschlag.
Die AHV 21 sieht vor, dass Frauen und Männer den Renteneintritt zwischen dem 63. und 70. Lebensjahr frei wählen. Wer über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitet, kann dadurch seine Rente aufbessern.

Zur Finanzierung dieser Pläne ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Schweiz geplant: Der Nominalsatz soll von 7,7 auf 8,1 Prozent steigen; der ermäßigte Satz (u.a. Lebensmittel, Medikamente, Bücher) von 2,5 auf 2,6 Prozent.

Die Befürworter der AHV 21-Reform erwarten durch diese Maßnahmen insgesamt Einsparungen in Höhe von 17 Milliarden Schweizer Franken bis 2032.

Kritiker der Reform argumentierten, dass einseitig auf Kosten der Frauen gespart werden soll. Und das, obwohl deren Renten bereits ein Drittel niedriger als die der Männer sind.

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Dem vorläufigen Endergebnis zufolge, verlief die Abstimmung äußerst knapp. 51 Prozent der Wahlberechtigten stimmten den Reformplänen zu und folgten damit der Empfehlung von Bundesrat und Parlament.

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