• Europäischer Unfallbericht erleichtert die Unfall-Protokollierung
    Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form des Europäischen Unfallberichts vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei der Kfz-Versicherung bestellbar oder kann unter https://www.zentralruf.de/alles-zum-zentralruf/unfall-im-ausland heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Zentralruf der Autoversicherer hilft auch bei Unfällen im Ausland
    Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nicht nur bei Unfällen in Deutschland unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 25 026 00, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland schnell und zuverlässig weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Die Online-Auskunft https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular des Zentralrufs der Autoversicherer kann auch bei Unfällen im Ausland genutzt werden. Die Auskunft ist für den Anfrager kostenfrei.
  • Zentralruf ermittelt Schadenregulierungsbeauftragte für ausländische Versicherungen
    In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland übernimmt der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg diese Aufgabe und benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Dieser Service erfolgt nicht nur für Länder der EU, sondern auch für die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Lichtenstein und Norwegen. Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 25 026 00 oder unter www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular.
  • Grüne Karte ist nach wie vor sinnvoll
    Die Grüne Karte ist zwar mittlerweile schwarz-weiß und innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist dennoch sinnvoll. Verlangt wird diese Internationale Versicherungskarte bei Einreise u.a. in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Seit dem Ablauf der Übergangsfrist nach dem Brexit gilt dies im Übrigen auch für die Einreise mit dem Kfz in das Vereinigte Königreich. Fahrzeughalter erhalten die Internationale Versicherungskarte bei der eigenen Kfz-Versicherung.
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