Sport ist gesund. Das zeigen Studien wie die die taiwanesische "Prospective cohort"- Studie unter 416.175 Probanden: Schon eine Viertelstunde Sport pro Tag reicht demnach aus, um die Lebensdauer statistisch um drei Jahre zu verlängern. Und die Copenhagen City Heart Study stellte fest: regelmäßiges gemächliches Joggen verlängert das Leben von Frauen um durchschnittlich 5,6 Jahre und das der Männer um 6,2 Jahre. Solche Daten legen also nahe: Krankenkassen haben ein großes Interesse daran, Sport zu fördern. Oder?

Anzeige

Ganz so einfach ist es nicht. Das wissen insbesondere Sportmuffel, die gern die Abwandlung eines Bonmots von Winston Churchill als Entschuldigung zitieren: „Sport ist Mord“. Und auch für diese Sichtweise lassen sich Daten finden.

Denn exzessiver Sport kann zur Schwächung des Immunsystems sowie zur Schädigung von Gelenken, Sehnen und Bändern führen – im schlimmsten Fall sogar zu einem frühen Tod. Das zeigen sogar Daten für jene, die besondere sportliche Leistungen erbringen: Laut Studie des Koblenzer Sportökonomen Lutz Thieme haben Olympiateilnehmer im Alter zwischen 35 und 64 Jahren ein etwa doppelt so hohes Sterberisiko wie die Normalbevölkerung. Und unfallträchtige Sportarten wie Reiten oder die Skiabfahrt verursachen für Krankenkassen und private Versicherer hohe Kosten.

Alles ist eine Frage vom "gesunden" Maß

Nicht das Sporttreiben an sich liegt also im Interesse der Krankenkassen, sondern die Förderung von gesundem Sport – dieser muss der Prävention von Gesundheitsrisiken und der Gesundheitsförderung dienen. Damit es hier nicht zur Fehlförderung kommt, schreibt der Gesetzgeber in Paragraf 20 ff. des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) genaue Kriterien für die Qualität und die Eigenschaften förderfähiger Angebote vor:

  • So ist die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedschaftsbeiträgen in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen nicht zulässig.
  • Auch direkte finanzieller Anreize zur Gesundheitsförderung sind nicht zulässig.
  • Zudem dürfen keine Angebote gefördert werden, die an eine Mitgliedschaft in einem Verein oder Fitnesscenter gebunden sind.
  • Gefördert werden dürfen ebenso keine Angebote, die auf Dauer angelegt sind.

Und weitere Maßnahmen sind nicht förderfähig:

  • Maßnahmen des allgemeinen Freizeit- und Breitensports
  • Maßnahmen, die zum Erlernen einer Sportart dienen (z.B. Schwimmlernkurse)
  • reines Gerätetraining
  • Maßnahmen, die passive Trainingsmethoden beinhalten
  • Maßnahmen mit Produktwerbung und Produktverkauf
  • Maßnahmen mit Einsatz von Medikamenten zur Gewichtsabnahme, Formula-Diäten (Nahrungsersatz- oder -ergänzungsmittel) sowie extrem kalorienreduzierter Kost
  • spezielle Messungen von Stoffwechselparametern
  • genetische Analysen oder Allergietests
  • reine Koch- und Backkurse

Wie gesetzlich Versicherte von Präventionsmaßnahmen profitieren

Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar nicht die Kosten für eine Mitgliedschaft, aber anteilige oder volle Kosten für Präventionsangebote – auch für Kurse im Fitnesscenter. Allerdings muss der gesundheitliche Nutzen solcher Kurse nachgewiesen werden. Zudem müssen die Betreuer über die notwendige Qualifikation verfügen. Denn bezuschusst werden dürfen laut Gesetz nur Kurse, die über eine Zertifizierung verfügen. Dies geschieht über die Zentrale Prüfstelle Prävention.

Aber es gibt dennoch auch Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte, vom Vereinssport oder von der Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter zu profitieren – und zwar über das Bonussystem oder über so genannte Gesundheitskonten. Dies geschieht auf zweierlei Weise:

  • So ist es möglich, sich für regelmäßig betriebenen Sport Bonuspunkte gutschreiben zu lassen. Über das Bonuskonto werden diese Punkte gesammelt und zum Ende eines Jahres in Guthaben umgewandelt. Bedingung für das Nutzen der Boni ist aber häufig das Absolvieren weiterer bonifizierbarer Maßnahmen – nicht wenige Kassen ermöglichen Bonusleistungen erst bei einem Mindestkontostand.
  • Die Guthaben der Bonuskonten kann sich der Versicherte zum Jahresende bar auszahlen lassen – und nach seinem Gutdünken verwenden (zum Beispiel auch zur Bezahlung einer Mitgliedschaft im Fitnesscenter) Der Versicherte kann aber statt Auszahlung des Geldes auch Gutschriften für besondere Gesundheitsangebote wählen. Dies erhöht den Wert eines Kontos häufig sogar – zum Beispiel, weil eine Krankenkasse den Wert eines Kontos für das Nutzen der Angebote verdoppelt.

Die Bezuschussung der Präventionskurse

Viele Krankenkassen bezuschussen Kurse, die nachweislich der Gesundheitsförderung dienen. Hierzu gehören auch Kurse, die durch Fitnesscenter angeboten werden. Bedingung ist jedoch eine Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention – nur durch eine solche Zertifizierung ist die Qualität der Kurse auch wirklich sichergestellt. Zudem dürfen nur zwei Kurse im Jahr bezuschusst werden.

Die Höhe des Zuschusses variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse – angefangen von 70 Euro je Kurs bis hin zu 250 Euro je Kurs. Auch der prozentuale Anteil des Zuschusses variiert: Einige Kassen übernehmen nur 80 oder 90 Prozent der Kosten, andere sogar 100 Prozent.

Wenn die Kasse aber 100 Prozent der Kurskosten übernimmt, sollte man auch auf die Deckelung des Betrags achten. Denn wenn der Höchstbetrag für den Zuschuss niedrig ist, muss man dennoch draufzahlen.

Für Zuschüsse müssen Bedingungen erfüllt werden

Die Zuschüsse gibt es zudem nicht voraussetzungslos. So wollen Kassen verständlicherweise nicht für Kurse zahlen, die zwar bezahlt, aber nicht besucht wurden. Deswegen fordern viele Kassen einen Nachweis über den Besuch von mindestens 80 Prozent der Kursveranstaltungen. Auch müssen die Kursgebühren zum Teil vorgeschossen werden, bevor es die Erstattung gibt. Und bei vielen Kassen muss ein Antrag zur Bezuschussung ausgefüllt werden.

Sport als Teilleistung für Bonusprogramme

Bonusprogramme der Krankenkassen sind sehr verschieden und machen das Erreichen der Boni (Guthaben oder Geldprämie) zudem unterschiedlich schwer. Demnach lohnt hier ein gründlicher Vergleich. Sport bringt Punkte. Und Punktguthaben lassen sich zum Bezahlen von Sportangeboten nutzen.

Der Zuschuss für eine erfolgreiche Teilnahme an den Bonusprogrammen ist in der Regel bei einem Geldguthaben von 100 Euro gedeckelt. Und freilich reicht die Mitgliedschaft beim Fitnesscenter oder Verein nicht aus. Denn oft müssen mehrere Bonusmaßnahmen aus verschiedenen Bereichen absolviert werden. Anschaulich macht dies das dreistufige Bonussystem der BKK Stadt Augsburg:

  • Wer an drei Bonusmaßnahmen teilnimmt, erreicht Stufe eins – und kann zwischen einer Geldprämie in Höhe von 50 Euro oder einem zweckgebundenen Bonus (z.B. für Gesundheitsausgaben) in Höhe von 90 Euro wählen.
  • Wer an vier Maßnahmen teilnimmt, erreicht Bonusstufe zwei – hierfür gibt es entweder einen Geldbonus in Höhe von 70 Euro oder einen zweckgebundenen Bonus in Höhe von 110 Euro.
  • Bei fünf Bonusmaßnahmen erreicht man Stufe drei – und darf wählen zwischen einem Geldbonus in Höhe von 90 Euro oder einem zweckgebundenen Bonus in Höhe von 130 Euro.

Die Mitgliedschaft in einem Verein oder einem Fitnesscenter ist zunächst also eine der Möglichkeiten zum Erwerben von Bonuspunkten. Man sollte nicht zu viel erwarten: Die Guthaben variieren zwischen fünf Euro und dreißig Euro im Jahr, die auf dem Bonuskonto gutgeschrieben werden. Und erst weitere Maßnahmen sichern oft überhaupt eine Belohnung – im genannten Beispiel der BKK Stadt Augsburg sind zum Beispiel mindestens drei Maßnahmen Bedingung.

Die Maßnahmen, die durch die Kassen belohnt werden, umfassen folgende Bereiche:

  • Bewegung
  • Stressbewältigung/ Entspannung
  • Ernährung
  • Suchtentwöhnung
  • Onlinekurse und Cyberfitness

Eine Teilnahme an Bonusmaßnahmen bedeutet zugleich einen entsprechendem Zeitaufwand, mitunter sogar einen finanziellem Mehraufwand (bei zuschusspflichtigen Bonusmaßnahmen zum Beispiel). Freilich sollte das Bonuskonto nicht der einzige Grund sein für derartige Maßnahmen – schließlich dienen honorierte Angebote ja dem Wohlergehen und der Gesundheitsprävention. Der Versicherte profitiert also bereits aufgrund des gesundheitsfördernden Nutzens vom eigenen Engagement. Das Bonussystem ist eine zusätzliche Belohnung und soll ein zusätzlicher Anreiz sein.

Die Krankenkassen bieten diese Systeme keineswegs nur freiwillig an. Denn Paragraf 65a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) schreibt einen "Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten" vor. Demnach hat zunächst der Gesetzgeber beschlossen, dass Kassen die Mitglieder für präventives Verhalten belohnen müssen. Die Bedingungen werden in den Satzungen der Krankenkassen geregelt.

Das leisten die Krankenkassen an Zuschüssen

Im Folgenden werden die Leistungen aufgezählt, recherchiert von den jeweiligen Webseiten der Krankenkassen. Zu bedenken ist jedoch, dass Bedingungen häufig angepasst werden. Demnach kann die Liste einen Blick in die Satzungen nicht ersetzen. Die Auflistung folgt dem Stand von August 2022.

Wichtig: Die Angaben beziehen sich auf die Zahl der geförderten Gesundheitskurse, Bewegungskurse gehören hier hinzu. Das bedeutet: zwar kann das genannte Budget komplett für den Bereich "Bewegung" genutzt werden. Will man aber aus den anderen Bereichen Entspannung, Ernährung, Suchtentwöhnung Kurse besuchen, steht das Geld nicht mehr für die Bewegungskurse zur Verfügung.

Grundsätzlich sind nur zertifizierte Angebote förderbar, die einen der Bereiche abdecken:

  • Bewegung
  • Stressbewältigung/ Entspannung
  • Ernährung
  • Suchtentwöhnung

Aus diesen Bereichen kann man insgesamt zwei Kurse im Jahr wählen. Zu beachten ist auch: Zuschüsse gibt es nur, wenn man mindestens bei 80 Prozent der Veranstaltungen eines Kurses teilgenommen hat. Denn die Krankenkassen wollen nicht für einen Kurs zahlen, den die Versicherten gar nicht in Anspruch genommen hat. Deswegen ist ein schriftlicher Nachweis über 80 Prozent Kursteilnahmen Bedingung für die Bezuschussung.

Anzeige

Zu beachten ist auch: Die Aufzählung bezieht sich auf geförderte Kurse externer Anbieter. Das sind Kurse, die nicht direkt durch die Krankenkasse angeboten werden, aber die durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden. Krankenkassen haben aber auch viele eigene Kursangebote. Diese sind zumeist kostenlos.

Zuschüsse der Krankenkassen zu Gesundheits- und Präventionskursen externer Anbieter

  • Akzo Nobel BKK: bezuschusst zwei Präventionskurse im Jahr mit je 90 Prozent der Kosten – jedoch gedeckelt bei 300 Euro je Kalenderjahr.
  • AOK Baden-Württemberg: bezuschusst zwei Gesundheitskurse im Jahr (keine Angabe zur Zuschusshöhe).
  • AOK Bayern: bezuschusst zwei Gesundheitskurse jährlich mit je 75 Euro.
  • AOK Bremen/ Bremerhaven: bezuschusst zwei Kurse im Jahr mit je 80 Prozent der Kosten; jedoch gedeckelt bei 110 Euro je Kurs.
  • AOK Hessen: Erstattet für zwei Präventionskurse je 100 Prozent der Kosten – jedoch gedeckelt bei 150 Euro im Jahr.
  • AOK Niedersachsen: erstattet 85 Prozent der Kosten je Kurs – jedoch gedeckelt bei 150 Euro im Jahr.
  • AOK Nordost: unterstützt zwei Gesundheitskurse pro Jahr, gedeckelt aber bei einer jährlichen Summe von 170 Euro.
  • AOK Nordwest: erstattet jährlich für zwei Kurse je 80 Prozent der Kosten – gedeckelt bei maximal 250 Euro pro Kurs.
  • AOK Plus: erstattet pro Jahr für zwei Kurse bis zur jährlichen Höchstsumme von 150 Euro.
  • AOK Rheinland/ Hamburg: erstattet 100 Euro je Kurs für zwei Kurse im Jahr.
  • AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland: übernimmt zwei Kurse im Jahr (keine Angabe zur Höhe des Zuschusses)
  • AOK Sachsen-Anhalt: übernimmt zwei Kurse im Jahr oder einen Kombinationskurs – übernommen werden 90 Prozent der Kurskosten, aber maximal 80 Euro pro Einzelkurs/ 160 Euro pro Kombinationskurs.
  • Audi BKK: übernimmt zwei Präventionskurse im Jahr zu 100 Prozent der Kosten. Jedoch ist der Zuschuss bei 80 Euro je Kurs gedeckelt.
  • Bahn BKK: bezuschusst zwei Präventionskurse im Jahr mit je 150 Euro. Eine volle Kostenübernahme bis 150 Euro pro Kurs erhalten ebenfalls Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Auch werden Kurse mit bis zu 150 Euro im Jahr übernommen, wenn eine ärztliche Präventionsempfehlung vorliegt.
  • Barmer: übernimmt zwei Präventionskurse im Jahr – Präsenzkurse mit je 75 Euro und Online-Kurse mit je 100 Euro.
  • Bergische Krankenkasse: Die Bergische bezuschusst zwei Präventionskurse im Jahr mit je 280 Euro (max. also 560 Euro). Zudem werden 2x280 Euro für die Teilnahme versicherter Kinder an Feriencamps gezahlt.
  • Bertelsmann BKK: bezuschusst über das Gesundheitsbudget zwei Kurse im Jahr mit je 80 Euro. Alternativ kann ein Zuschuss von 150 Euro im Jahr für eine sportmedizinische Untersuchung erworben werden.
  • Betriebskrankenkasse Mobil: Erstattet für zwei Kurse 100 Prozent der Kurskosten, allerdings gedeckelt bei einer Jahressumme von 200 Euro.
  • BIG direkt gesund: Unterstützt zwei Kurse jährlich mit 120 Euro pro Kurs (240 Euro gesamt). Das gilt auch für Kompaktkurse auf Gesundheitsreisen.
  • BKK Diakonie: bezuschusst zwei Gesundheitskurse mit je 100 Euro.
  • BKK DürrkoppAdler: Bezuschusst zwei Gesundheitskurse im Jahr mit je 80 Euro. Jedoch werden stets nur 80 Prozent der Kosten übernommen.
  • BKK Euregio: bezuschusst zwei Kurse jährlich mit 100 Prozent der Kosten, gedeckelt allerdings bei 100 Euro je Kurs/ 200 Euro im Jahr.
  • BKK exklusiv: erstattet 100 Prozent der Kosten für zwei Kurse jährlich. Pro Kurs können 200 Euro (gesamt 400 Euro) bezuschusst werden.
  • BKK Faber-Castell & Partner: Übernimmt 100 Prozent der Kursgebühren, jedoch gedeckelt bei einem Jahresbetrag von 150 Euro.
  • BKK firmus: Übernimmt 90 Prozent der Kosten für zwei Kurse im Jahr – maximal aber 103 Euro je Kurs.
  • BKK Freudenberg: Fördert zwei Kurse jährlich mit 80 Prozent der Kosten – jedoch gedeckelt bei 200 Euro im Jahr.
  • BKK Gildemeister Seidensticker: Unterstützt zwei Kurse jährlich mit je 75 Euro pro Kurs.
  • BKK Herkules: Erstattet für zwei Kurse jährlich 95 Prozent der Kosten – jedoch maximal 100 Euro je Kurs.
  • BKK Linde: Erstattet für zwei Kurse jährlich 100 Prozent, jedoch gedeckelt bei 100 Euro je Kurs.
  • BKK melitta hmr: unterstützt zwei Kurse pro Jahr zu 100 Prozent, jedoch bis maximal 120 Euro je Kurs.
  • BKK Paff: bezuschusst zwei Kurse im Jahr mit je 80 Prozent der Kosten. Höchstbetrag je Kurs sind 150 Euro.
  • BKK Pfalz: bezuschusst zwei Kurse im Jahr mit je 90 Prozent der Kosten. Höchstbetrag je Kurs sind 150 Euro.
  • BKK ProVita: unterstützt zwei förderfähige Präventionskurse pro Kalenderjahr mit 80 Prozent bis zu einem Betrag von 220 Euro.
  • PKK Public: Unterstützt zwei Kurse im Jahr. Bei Erwachsenen werden 85 Prozent der Kursgebühren übernommen, bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 100 Prozent. Höchstbetrag pro Kalenderjahr sind aber 155 Euro.
  • BKK Scheufelen: bezuschusst zwei Kurse im Jahr mit 85 Prozent der Kosten; jedoch ist der Betrag gedeckelt bei 155 Euro pro Kurs.
  • BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg: erstattet 85 Prozent der Kurskosten für bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr, insgesamt bis zu 250 Euro pro Jahr.
  • BKK Technoform: übernimmt bis zu 90 Prozent der Kurskosten, jedoch gedeckelt bei 150 Euro pro Kalenderjahr.
  • BKK Textilgruppe Hof: Übernimmt zwei mal jährlich bis zu 90 Prozent der Kursgebühren, jedoch gedeckelt bei 90 Euro je Kurs.
  • BKK VND: Übernimmt zwei Mal jährlich 100 Prozent der Kosten, jedoch maximal 160 Euro je Kurs.
  • BKK Verbund Plus: zahlt zwei Mal jährlich einen Zuschuss von 90 Prozent, gedeckelt je Kurs bei 150 Euro (300 Euro gesamt).
  • BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU): übernimmt zwei Kurse im Kalenderjahr zu 80 Prozent, der Jahresbetrag ist gedeckelt bei 400 Euro.
  • BKK Werra-Meissner: bezuschusst für zwei Kurse jährlich 80 Prozent der Kursgebühren, jedoch maximal 75 Euro je Kurs.
  • BKK Wirtschaft und Finanzen: bezuschusst zwei Mal jährlich 100 Prozent der Kursgebühren bis zu einer Summe von 500 Euro.
  • BKK ZF & Partner: bezuschusst zwei Kurse bis zu einer Jahressumme von 160 Euro.
  • BKK Dürkopp Adler: bezuschusst zwei Kurse mit je 80 Prozent der Kosten – 80 Euro je Kurs und 160 Euro im Jahr.
  • BKK24: bezuschusst zwei Kurse bis zu einer Höhe von 125 Euro je Kurs (250 im Jahr).
  • Bosch BKK: Übernimmt für zwei Kurse jährlich 100 Prozent der Gebühren, jedoch nur bis zu einer Summe von 80 Euro je Kurs.
  • Continentale Betriebskrankenkasse: Unterstützt zwei jährliche Kurse zu 100 Prozent bis zu einer Höhe von 250 Euro im Jahr.
  • DAK Gesundheit: Übernimmt zwei Präventionskurse im Jahr – diese zu 80 Prozent der Kosten. Ist man von der Zuzahlung befreit, erstattet die DAK 90 Prozent der Kosten, bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre gar 100 Prozent.
  • Debeka BKK: bezuschusst zwei Mal jährlich Kurse mit 80 Prozent der Kursgebühren – dies bis zu einer Gesamtsumme von 150 Euro je Kalenderjahr.
  • energie-Betriebskrankenkasse: übernimmt zwei Mal jährlich 100 Prozent der Kosten, jedoch nur bis zu einer Summe von maximal 80 Euro je Kurs.
  • Handelskrankenkasse (HKK): Übernimmt zwei Präventionskurse im Jahr – diese zu 80 Prozent der Kosten. Der maximale Zuschuss ist jedoch bei 100 Euro gedeckelt.
  • Heimat Krankenkasse: Erstattet maximal 160 Euro im Kalenderjahr.
  • HEK/ Hanseatische Krankenkasse: Übernimmt zwei Präventionskurse im Jahr – diese zu 80 Prozent der Kosten. Jedoch trifft dieses Verhältnis nur bei Kurskosten von etwa 300 Euro zu. Ansonsten zählt folgender Schlüssel: Kursgebühr bis 150 Euro, max. 75 Euro Zuschuss; Kursgebühr über 150 Euro, max. 100 Euro Zuschuss; Kursgebühr ab 300 Euro, 250 Euro Zuschuss (fester Betrag).
  • IKK – die Innovationskasse (IK): Unterstützt zwei Kurse jährlich bis zu einer Jahressumme von 260 Euro.
  • IKK Brandenburg und Berlin: Unterstützt zwei Kurse im Jahr mit 75 Euro je Kurs.
  • IKK classic: Unterstützt zwei Mal jährlich Gesundheitskurse mit je 90 Euro pro Kurs.
  • IKK gesund plus: bezuschusst zwei Kurse im Jahr „anteilig“ (keine Angabe zur Höhe).
  • IKK Südwest: Unterstützt zwei Kurse jährlich mit 75 Euro je Kurs (gesamt 150 Euro).
  • Kaufmännische Krankenkasse – KKH: unterstützt zwei Kurse jährlich mit 100 Prozent der Kosten, jedoch je Kurs mit maximal 100 Euro.
  • Knappschaft: Unterstützt zwei Kurse pro Jahr mit bis zu 80 Euro je Kurs.
  • mhplus Betriebskrankenkasse: bezuschusst zwei Mal jährlich Kurse mit 80 Prozent der Kosten, jedoch höchstens bis 70 Euro je Maßnahme.
  • Novitas BKK: Bezuschussung von zwei Kursen jährlich (keine Angabe zur Zuschusshöhe).
  • Pronova BKK: Unterstützt Gesundheitskurse mit einem Präventionsbudget von 150 Euro jährlich.
  • R+V Betriebskrankenkasse: Bezuschusst zwei Mal jährlich Kurse mit 80 Prozent der Kosten, jedoch gedeckelt bei 80 Euro je Kurs (160 Euro im Jahr).
  • Salus BKK: Bezuschusst zwei Mal jährlich Kurse mit 80 Prozent der Kosten, jedoch gedeckelt bei 100 Euro je Kurs (200 Euro im Jahr).
  • Securvita BKK: erstattet zwei Mal jährlich 100 Prozent der Kursgebühren bis maximal 150 Euro.
  • Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK): erstattet zwei Mal jährlich 75 Prozent der Kursgebühren, gedeckelt bei 80 Euro je Kurs.
  • SKD-BKK: übernimmt zwei Mal jährlich 90 Prozent der Kurskosten, gedeckelt bei 125 Euro je Kurs (250 Euro im Jahr).
  • Die Techniker (TK): übernimmt zwei Präventionskurse im Jahr zu 80 Prozent der Kosten. Allerdings werden maximal 75 Euro je Einzelkurs übernommen. Möglich ist auch, statt zwei Einzelkurse einen Kombinationskurs zu besuchen – bezuschusst mit 150 Euro.
  • TUI BKK: :Bei Erwachsenen werden Kursgebühren in Höhe von 85 Prozent und bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 155 EUR im Kalenderjahr erstattet.
  • Viactiv Krankenkasse: bezuschusst zwei Kurse im Jahr bis zu einer Gesamtsumme von 550 Euro.
  • vivida bkk: erstattet für zwei Kurse jährlich 80 Prozent der Kosten (150 Euro je Kurs, 300 Euro jährlich).
  • WMF Betriebskrankenkasse: bezuschusst zweimal jährlich einen Kurs mit 200 Euro im Jahr (insgesamt 400 Euro).

Anzeige