Gesetzliche Krankenkassen müssen nur sehr eingeschränkt für die Zahnreinigung leisten. Denn zwar wird die Entfernung von Zahnstein – also von harten Zahnbelägen – bezahlt. Nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist jedoch die Professionelle Zahnreinigung (PZR) – und das, obwohl die Bundeszahnärztekammer eine solche PZR ausdrücklich empfiehlt.

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Die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland empfiehlt mindestens einmal jährlich eine Professionelle Zahnreinigung. Bei erhöhtem Risiko, an Karies oder Parodontitis zu erkranken, soll sogar mehrmals im Jahr eine PZR durchgeführt werden.

Bei der PZR werden auch weiche Zahnbeläge entfernt

Bei der Professionellen Zahnreinigung werden harte sowie auch weiche Zahnbeläge mit Handinstrumenten, Pulver-Wasser-Spray und Schallinstrumenten entfernt. Zudem werden die Zähne poliert und fluoridiert. All dies geschieht in Verbindung mit einer Beratung zu besserer Zahnhygiene sowie mit einer Einschätzung des Erkrankungsrisikos, damit ein Zeitintervall für weitere Zahnreinigungen empfohlen werden kann.

Was kostet eine PZR?

Da die Professionelle Zahnreinigung keine Kassenleistung ist, wird sie anhand der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet – sie findet sich unter GOZ-Nummer 1040. Gerechnet wird häufig mit dem mittleren Gebührenfaktor, der den durchschnittlichen Arbeitsaufwand widerspiegelt – demnach können pro Zahn 3,62 Euro berechnet werden.

Allerdings können die Kosten auch sehr unterschiedlich ausfallen – laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung liegen sie zwischen 80 Euro bis etwa 120 Euro.

Ziffer 1040 enthält keine Begrenzung hinsichtlich Berechnungshäufigkeit oder Frequenz. Das bedeutet: die PZR kann so oft angeboten (und abgerechnet) werden, wie es der Zahnarzt für notwendig hält. Kontrollmaßnahmen bzw. Nachreinigungen in einer Folgesitzung können zudem unter der Nummer 4060 abgerechnet werden (Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge/PZR).

Debatte über den Nutzen

Unbestritten ist der kosmetische Nutzen einer solchen Reinigung: Mit reinem und weißen Lächeln verlassen die Kunden die Praxis ihres Zahnarztes. Wie es sich aber mit dem medizinischen Nutzen der PZR verhält, ist weniger eindeutig. Konkreteres erfährt man auf der Seite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS): Eine Studie, die zuverlässig den Nutzen einer regelmäßigen PZR mit Abstand von zwei Monaten hätte nahelegen könnte, erkennt einen gleichen Nutzen auch bei zweimonatiger Anleitung zur richtigen Zahnhygiene ohne PZR.

Allerdings geben die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale hierfür zu bedenken, dass durchaus Menschen von einer PZR profitieren könnten – zum Beispiel Patienten mit hohem Parodontitis-Risiko.

Zuschüsse als freiwillige "Satzungsleistungen"

Obwohl die Professionelle Zahnreinigung nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als kassenärztliche Leistung anerkannt ist, führt die Beliebtheit der Behandlung dazu, dass viele gesetzliche Kassen die Kosten bezuschussen. Leistungen werden deswegen unter Berufung auf Paragraf 11 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erbracht – es handelt sich um freiwillige Leistungen, die in den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen festgeschrieben sind (um sogenannte „Satzungsleistungen“).

85 Krankenkassen leisten einen Zuschuss – zu ganz verschiedenen Bedingungen

Derzeit existieren 97 Krankenkassen in Deutschland. Immerhin 85 Krankenkassen leisten einen Zuschuss. Jedoch ist die Höhe des Zuschusses sehr unterschiedlich – Zuschüsse variieren zwischen zehn Euro im Jahr und 250 Euro im Jahr.

Ein Vergleich der reinen Summen ist allerdings wenig aussagekräftig, so lange man die Bedingungen übersieht, zu denen der Zuschuss für eine PZR geleistet wird. Denn einige Kassen leisten nur in Verbindung mit einem Bonusprogramm: zum Teil wird die Teilnahme an mindestens fünf Bonusmaßnahmen gefordert, um den höchsten Zuschuss zu erlangen. Das bedeutet zeitlichen Aufwand und kann bei zuzahlungspflichtigen Maßnahmen auch finanziellen Aufwand bedeuten.

Bonusprogramme machen Zuschüsse teils schwer

Erstattungsmodelle, die durch ein Bonussystem funktionieren, sind oft aufwendig und kompliziert. Demnach ist eine gewisse Anzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen Bedingung für Zuschüsse – mit entsprechendem Zeitaufwand und auch entsprechendem finanziellen Aufwand (immerhin muss man für einige Bonusmaßnahmen zunächst zuzahlen). Für jede Maßnahme, die man abdecken konnte, fließen dann Prämienpunkte auf ein Konto. Und die Punkte werden dann in ein Budget umgewandelt.

Als Beispiel: Für eine Professionelle Zahnreinigung gibt es bei der Barmer 150 Punkte – hierfür kann man sich neun Euro ausbezahlen lassen. Bei Deutschlands größter Krankenkasse, der TK, gibt es immerhin 1.000 Punkte. Jedoch: Die komfortable Punktzahl täuscht über einen eher geringen Vorteil hinweg. Denn übersetzt man diese Punktzahl in einen Geldwert, erwirbt der Versicherte bei der TK genau einen Euro mehr an Ansprüchen für seine PZR als ein Versicherter bei der Barmer: 1.000 Punkte lassen sich in zehn Euro umwandeln. Durch Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen kann aber ein Budget erworben werden, das dann frei eingesetzt werden kann für zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen – unter anderem für eine PZR. Hierfür muss man die bonifizierbaren Maßnahmen auch gegenüber der Kasse nachweisen.

Erst nach erfolgreichem Durchlaufen des Bonusprogramms kann man in der Folge die erworbenen Ansprüche zu Geld machen. Denn die Bonuspunkte summieren sich auf einen Jahresbetrag, der allerdings oft gedeckelt ist – zum Beispiel bei 100 Euro. Nun hat der Versicherte zwei Möglichkeiten:

  • Der Versicherte kann sich den Betrag als Prämie auszahlen lassen. Aber Obacht: Bei Auszahlung der Prämie fallen Einkommenssteuern an.
  • Oder der Versicherte wandelt die Prämienpunkte in ein Budget für Gesundheitsleistungen um. Einige Krankenkassen verdoppeln für Gesundheitsleistungen sogar die Ansprüche: Versicherte können dann zum Beispiel Leistungen im Wert von 200 Euro in Anspruch nehmen, anstatt sich eine Prämie von 100 Euro auszahlen zu lassen. Ein weiterer Vorteil des Gesundheitsbudgets: Hierauf fallen keine Einkommenssteuern an.

Immer mehr Kassen erstatten die PZR komplett bei einem Vertragsarzt

Bevor man sich die Mühe macht, über Bonusprogramme den Anspruch auf einen Zuschuss zu erwerben, sollte man aber prüfen, ob die Krankenkasse für einen Vertragszahnarzt einen Zuschuss leistet. Hier gibt es sogar oft – bedingungslos – den vollen Betrag erstattet.

Kostenlose PZR: Bieten doch einige Krankenkassen bei Partnerpraxen (des Dentnet-Netzwerkes; des IMEX Dental-Netzwerkes etc.)

Gibt es Krankenkassen, die komplett die Professionelle Zahnreinigung übernehmen? Die Möglichkeit einer kompletten Kostenerstattung bieten mittlerweile doch einige Krankenkassen an – allerdings nur bei Behandlung durch Partnerpraxen bzw. durch Vertragsärzte:

  • Bergische Krankenkasse (1x jährlich)
  • BIG direkt gesund (1x jährlich im Rahmen des kostenlosen Wahltarifs BIGselect Dental)
  • BKK24 (2x jährlich bei Zahnärzten, die am Strukturvertrag teilnehmen)
  • BKK firmus (1x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • BKK Freudenberg (1x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • BKK Herkules (1x jährlich)
  • BKK KBA (ohne Angabe zur Häufigkeit)
  • BKK Linde (1x jährlich)
  • BKK Mahle (2x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • BKK mhplus (1x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • BKK Novitas (1x jährlich über einen IMEX Vertragszahnarzt)
  • BKK SBH(1x jährlich)
  • BKK Technoform (1x jährlich)
  • BKK VBU (1x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes; allerdings nur, wenn nicht die 2x30 Euro im Kalenderjahr bei freier Zahnarztwahl genutzt werden)
  • BKK VDN (1x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • BKK VerbundPlus (2x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • BKK Wirtschaft und Finanzen (1x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • BKK WMF (1x jährlich)
  • Heimat Krankenkasse (1x jährlich innerhalb des Vertrags mit der IMEX Dental und Technik GmbH).
  • Hkk Krankenkasse (1x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • IKK Brandenburg und Berlin (1x jährlich bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes)
  • Novitas Krankenkasse (1x jährlich über einen IMEX Vertragszahnarzt)
  • R+V Betriebskrankenkasse (1x jährlich e im Rahmen eines Versorgungsvertrages)
  • Salus BKK (1x jährlich)

Sobald man bei diesen Krankenkassen aber nicht die Partnerpraxen besuchen will oder kann, greift entweder das normale Zuschusssystem oder es greift eines der Bonussysteme.

Zuschüsse ohne Bonusprogramm: Wo man das PZR-Geld leicht erstattet bekommt – jedoch oft zu geringen Anteilen

Im Folgenden werden Kassen vorgestellt, die ihre Zuschüsse nicht an Bonusprogramme koppeln – dann geht die Erstattung recht schnell und problemlos vonstatten. Man reicht einfach die Rechnung der Professionellen Zahnreinigung bei der Kasse ein. Die Kasse erstattet dann den vorgesehenen Betrag. Jedoch sind die Zuschüsse hier mitunter recht gering.

  • AOK Bremen / Bremerhaven: 80 Euro im Jahr (2x 40 Euro)
  • AOK Plus (Sachsen / Thüringen): 40 Euro im Jahr
  • Bergische Krankenkasse: 75 Euro im Jahr (zudem einmal im Kalenderjahr besondere Professionelle Zahnreinigung für Schwangere)
  • BKK24: 90 Euro im Jahr (2x 45 Euro)
  • BIG direkt gesund (vorher actimonda): 50 Euro im Jahr
  • BKK Diakonie: 100 Euro im Jahr (2x 50 Euro)
  • BKK DürkoppAdler: 40 Euro im Jahr
  • BKK Euregio: 60 Euro im Jahr
  • BKK exklusiv: 100 Euro im Jahr (2x 50 Euro)
  • BKK firmus: 80 Euro im Jahr
  • BKK Freudenberg: 60 Euro im Jahr
  • BKK Gildemeister Seidensticker: max. 65 Euro im Jahr, jedoch nur bei einem Vertragszahnarzt; zusätzlich durch Teilnahme am Bonusprogramm ein Budget erarbeitet werden
  • BKK Groz-Beckert: 50 Euro im Jahr
  • BKK Herkules: 20 Euro im Jahr
  • BKK HMR (Herford Minden Ravensberg): 50 Euro im Jahr
  • BKK Karl Mayer: 60 Euro im Jahr
  • BKK KBA: 40 Euro im Jahr (jedoch nur bei Behandlung durch einen Vertragsarzt)
  • BKK Linde: 40 Euro im Jahr
  • BKK Mahle: nur im Rahmen des Vertrages mit dem Zahnärztenetzwerk Dentnet (2x jährlich volle Kostenübernahme)
  • BKK Melitta HMR: 60 Euro im Jahr (im Rahmen des Selektivvertrages „Zahnbehandlung exclusiv“ bei teilnehmenden Zahnärzten 65 Euro)
  • BKK mhplus: 40 Euro
  • BKK Miele: 50 Euro im Jahr
  • BKK MTU Friedrichshafen GmbH: 80 Euro im Jahr (2x 40 Euro)
  • BKK Novitas: 1x jährlich in voller Höhe, jedoch nur über einen IMEX Vertragszahnarzt; bei freier Zahnarztwahl hingegen ist nur ein Zuschuss von 50 Euro jährlich über das Gesundheitskonto Flexcheck möglich
  • BKK Pfaff: 65 Euro im Jahr
  • BKK Pfalz: 50 Euro im Jahr
  • BKK PwC: 50 Euro im Jahr
  • BKK Rieker.Ricosta.Weisser: 50 Euro im Jahr
  • BKK SBH (Schwarzwald-Baar-Heuberg): 50 Euro (nur eine Behandlung)
  • BKK Scheufelen: Bleibt der Betrag bei max. 50 Euro, werden die Kosten zu 100 Prozent übernommen. Kosten jenseits von 50 € werden mit 50 Prozent übernommen, bis max. 75 Euro im Jahr
  • BKK Technoform: 40 Euro im Jahr (aber erst ab einem Alter von 18 Jahren)
  • BKK Textilgruppe Hof: 40 Euro im Jahr
  • BKK VBU (Verkehrsbau Union): 60 Euro im Jahr (2x 30 Euro)
  • BKK VDN: unabhängig vom Bonusprogramm nur bei Wahrnehmung der PZR über einen Zahnarzt des Dentnet-Netzwerkes; in diesem Rahmen 1x jährlich volle Kostenübernahme
  • BKK VerbundPlus: 75 Euro in der Summe für zwei Behandlungen jährlich (Kostenübernahme jedoch stets nur in Höhe von 80 Prozent)
  • BKK Securvita: 52 Euro im Jahr (2x 26 Euro; im Bonusprogramm können noch einmal zehn Euro zusätzlich erworben werden)
  • BKK Südzucker: 40 Euro im Jahr
  • BKK Wirtschaft und Finanzen: 50 Euro im Jahr (nur eine Behandlung)
  • BKK WMF: 10 Euro im Jahr
  • BKK Würth: 50 Euro im Jahr
  • BMW BKK: 40 Euro im Jahr
  • DAK Gesundheit: PZR-Zuschuss nur über Vertragsärzte zum Festpreis von 58 € / Sitzung
  • Debeka BKK: 40 Euro im Jahr (erst ab 18 Jahren)
  • energie-BKK: 50 Euro im Jahr (2x 25 Euro)
  • Ernst & Young BKK: 50 Euro im Jahr (nur eine Behandlung)
  • Heimat Krankenkasse: 80 Euro im Jahr (nur eine Behandlung)
  • IKK Brandenburg und Berlin: 40 Euro im Jahr (nur eine Behandlung)
  • IKK classic: 40 Euro im Jahr (nur eine Behandlung; auch für Kinder und Jugendliche)
  • IKK die Innovationskasse: max. 100 Euro im Jahr (jedoch nur eine Behandlung; im Bonusprogramm können ab einem Alter von 16 Jahren weitere 150 Euro Guthaben für bis zu zwei weitere Behandlungen erworben werden)
  • Krones BKK: 40 Euro im Jahr (nur eine Behandlung)
  • Mobil Krankenkasse (früher BKK Mobil Oil): 40 Euro im Jahr (Kostenzuschuss im Rahmen des Extra Gesundheitsgeldes – 200Plus; dies sei aber keine Leistung, die von einem Bonusprogramm abhängig ist)
  • R+V Betriebskrankenkasse: (nur eine Behandlung jährlich; volle Kostenübernahme aber nur durch Einschreibung in Selektiv-Vertrag)
  • Salus BKK: einmal jährlich volle Kostenübernahme, jedoch nur im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten
  • Siemens-BKK (SBK): einmal jährlich 50 Euro (jedoch nur für Behandlungen bei einem Dentnet-Vertragsarzt; ansonsten kann im Rahmen des Bonusprogramms ein Zuschuss von zehn Euro erworben werden)
  • SKD BKK: 50 Euro im Jahr
  • Viactiv Krankenkasse (früher BKK Achenbach Buschhütten): 60 Euro im Jahr (2x 30 Euro; zudem übernimmt die Viactiv für werdende Mütter die Kosten jeder PZR bei Dentnet-Vertragsärzten)
  • vivida bkk (früher Anlass BKK Ahlmann bzw. Schwenningen Krankenkasse): 50 Euro im Jahr (für eine Behandlung jährlich)

Kassen, die Zuschüsse von Bonusprogrammen abhängig machen

Bei einigen Kassen ist es schwerer, Zuschüsse zur Professionellen Zahnreinigung zu erlangen – die Zuschüsse gibt es bei diesen Kassen nämlich nur bei erfolgreicher Teilnahme an Bonusprogrammen. So erhält man zum Beispiel bei der BKK EWE erst dann die 50 Euro Zuschuss zur PZR, wenn man Bonusstufe drei erreicht hat – das setzt die Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen voraus. Wer dies nicht leisten kann, geht hingegen leer aus.

Auch bei der BKK Merck muss man an mindestens drei Maßnahmen des Bonusprogramms teilnehmen, um den Zuschuss als Belohnung zu bekommen – wer dies schafft, kann wählen zwischen der Auszahlung einer Geldprämie in Höhe von 60 Euro oder eine zweckgebundenen Gutschrift des doppelten Betrags (120 Euro). Die zweckgebundene Gutschrift kann dann für zusätzliche Gesundheitsausgaben aufgewendet werden – freilich nur solange, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Man muss sich also zwischen einer Professionelle Zahnreinigung oder anderen Behandlungen entscheiden – eine „Entweder-Oder-Wahl“.

Mitunter erfolgt die Rückerstattung auch derart, dass es für die Durchführung einer Maßnahme eine Gutschrift gibt. Die aber kann äußerst gering sein: Die BKK Salzgitter ermöglicht zum Beispiel, verschiedene Boni zu sammeln und in Gutschriften "einzutauschen". Die Gutschrift für die PZR aber beträgt bescheidene fünf Euro – den Rest der Kosten trägt man bei dieser Variante allein.

Ein gängiges Modell der Krankenkassen ist jenes dreistufige Bonusmodell der BKK Stadt Augsburg:

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  • Wer an drei Bonusmaßnahmen teilnimmt, erreicht Stufe eins – und kann zwischen einer Geldprämie in Höhe von 50 Euro oder einem zweckgebundenen Bonus (z.B. für Gesundheitsausgaben) in Höhe von 90 Euro wählen.
  • Wer an vier Maßnahmen teilnimmt, erreicht Bonusstufe zwei – hierfür gibt es entweder einen Geldbonus in Höhe von 70 Euro oder einen zweckgebundenen Bonus in Höhe von 110 Euro.
  • Bei fünf Bonusmaßnahmen erreicht man Stufe drei – und darf wählen zwischen einem Geldbonus in Höhe von 90 Euro oder einem zweckgebundenen Bonus in Höhe von 130 Euro.

Dieses Bonussystem ist verlockend – es lohnt sich, etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Jedoch: wer die Zeitressourcen oder auch die selbst zu leistenden Zuschüsse für die Maßnahmen nicht aufbringen will oder kann, geht bei Bonussystemen leer aus. Betrachtet man nun noch die oft geringen Zuschüsse für verschiedene Leistungen und den Aufwand, lohnt mitunter der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mehr. Freilich muss man hierbei auf den Leistungsumfang achten. Aber viele gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen deutlich mehr Prophylaxe-Kosten, ohne teuer zu sein (Versicherungsbote berichtete).

Leistungen für PZR nur im Rahmen eines Bonusprogramms

  • AOK Baden-Württemberg: 500 Prämienpunkten jährlich im Prämienprogramm ProFit = 10 Euro; zudem kann über das Prämienprogramm ein Guthaben erworben werden.
  • AOK Bayern: Nur im Rahmen des Prämienprogramms: Prämienpunkte in einer bestimmten Höhe sichern ein Guthaben für die Behandlung.
  • AOK Hessen: Teilnehmer des Programms BONUS fit erhalten einmal jährlich einen Zuschuss von 30 Euro für eine Professionelle Zahnreinigung. Sonst werden keine Kosten übernommen.
  • AOK Niedersachsen: Die AOK Niedersachsen beteiligt sich zweimal pro Kalenderjahr an den Kosten für Professionelle Zahnreinigungen. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass die Leistung von einem zugelassenen Zahnarzt durchgeführt wird. Erstattet werden Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent und bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
  • AOK Nordost: Zuschuss ist entweder nur über das AOK-Gesundheitskonto oder über die AOK Bonus-App möglich (durch Sammeln von Bonuspunkten). Pro Kalenderjahr können sich Versicherte der AOK Nordost einen Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung in Höhe von 50 Euro sichern. Mit dem AOK-Gesundheitskonto können flexibel und individuell zahlreiche Gesundheitsleistungen gewählt werden. Dafür stehen jährlich bis zu 500 Euro zur Verfügung (für individuell wählbare Leistungen jedoch nur ein Guthaben bis zu 218 Euro).
  • AOK NordWest: Als Kunde der AOK NordWest kann aus dem 500 Euro-Gesundheitsbudget gewählt werden – unter anderem werden zwei PZR-Behandlungen im Kalenderjahr in Höhe von bis zu je 50 Euro übernommen. Die Leistung wird auf das AOK-Gesundheitsbudget in Höhe von kalenderjährlich 500 Euro angerechnet.
  • AOK Rheinland/Hamburg: Junge Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg im Alter von 16 bis 25 Jahren haben die Möglichkeit, sich einmal jährlich eine PZR in voller Höhe erstatten zu lassen – jedoch nur, wenn die Leistung von der Zahnklinik Düsseldorf erbracht wird. Ansonsten werden für diese Personengruppe Vorsorgeleistungen wie die Professionelle Zahnreinigung mit 35 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst. Außerdem leistet die AOK Rheinland/Hamburg einen Zuschuss für die Professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Vital+ (nach Teilnahme an Gesundheits- oder Vorsorgemaßnahmen).
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Im Rahmen der AOK Bonus-App können für die Professionelle Zahnreinigung jeweils 500 Bonuspunkte erhalten werden (zehn Euro Wert).
  • AOK Sachsen-Anhalt: Im Rahmen des Gesundheitskontos beteiligt sich die AOK Sachsen-Anhalt zweimal im Jahr mit je maximal 40 Euro an den Kosten für Professionelle Zahnreinigungen. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Barmer: Mit derTeilnahme am Bonusprogramm können Bonuspunkte gesammelt werden und diese gegen eine Geldprämie eingelöst oder als Zuschuss für ausgewählte individuelle Gesundheitsleistungen wie z. B. die Professionelle Zahnreinigung genutzt werden. Für 500 Bonuspunkte kann ein Zuschuss von bis zu 50 Euro erreicht werden.
  • BKK Bahn: Über den Gesundheitsbonus können alle Versicherten ab 16 Jahre 30 Euro jährlich für eine PZR erhalten. Im Paket „Schwanger Plus“ können Schwangere zudem eine PZR mit bis zu 150 Euro erstattet bekommen.
  • BKK Bertelsmann: Im Rahmen des Gesundheitsbonus 150 können alle Versicherte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen Bonus von 30 Euro für eine PZR im Kalenderjahr erhalten – sofern mindestens eine weitere Maßnahme erfüllt wird. Da die jährliche Zahnvorsorge ebenfalls mit 30 Euro bonifiziert wird, können die Versicherten mit einem Praxisbesuch direkt den Basis-Bonus von 60 Euro erhalten.
  • BKK Faber Castell: Einmal jährlich erstattet die BKK Faber Castell bei erfolgreicher Teilnahme am Aktiv- und Vorsorgebonus (Bonusprogramm) 150 Euro für Professionelle Zahnreinigung.
  • BKK pronova: Durch die Teilnahme am Bonusprogramm kann eine Bonusprämie von bis zu 170 Euro erreicht werden.
  • BKK ProVita: über die BKK BonusVorsorge ist ein Geldbonus von 5 Euro für jede erbrachte Vorsorge-Maßnahme möglich; über das BKK BonusPlus-Programm ein Geldbonus für 100 Euro oder ein zweckgebundener Bonus in Höhe von 200 Euro. Bedingung: man lässt „regelmäßig wichtige Vorsorge-Untersuchungen“ machen, ernährt sich gesund und ist sportlich aktiv.
  • BKK Werra-Meissner: Bezuschussung nur im Rahmen des Bonusprogramms. Ab dem Alter von 16 Jahren werden bis zu 25 Euro bezuschusst, wenn man am Gesundheitskonto Vorsorge Plus teilnimmt.
  • BKK Wieland: Die Zuschusshöhe richtet sich nach den erreichten Punkten im Bonusmodell, max. ein Mal pro Kalenderjahr ist ein Zuschuss möglich.
  • HKK: Die HKK erklärt gegenüber der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): Eine volle Kostenübernahme ist über das Gesundheitsguthaben möglich. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am hkk Bonusprogramm sowie der Nachweis von drei absolvierten Maßnahmen, für die der Versicherte ein Gesundheitsguthaben in Höhe von 50 Euro erhält. Je nach Anzahl der eingereichten Maßnahmen kann ein Gesundheitsguthaben von bis zu 250 Euro erworben werden, das zudem über drei Jahre angespart werden kann. Dieses Guthaben kann dann auch für eine PZR verwendet werden.
  • IKK gesund plus: Im Rahmen des Bonusprogramms kann ein mal jährlich ein PZR-Zuschuss in Höhe von 30 Euro erworben werden.
  • KKH: Durch das Bonusprogramm KKH Bonus besteht die Möglichkeit, für die Inanspruchnahme einer professionellen Zahnreinigung eine Geldprämie zu erhalten. Schwangere können zudem ein Extrabudget aus dem KKH Familienpaket für die PZR einsetzen.
  • Techniker Krankenkasse (TK): Die Techniker Krankenkasse erklärt gegenüber der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: Eine Kostenübernahme der PZR ist im Rahmen der Gesundheitsdividende möglich. Voraussetzung ist die Teilnahme am Bonusprogramm und der Nachweis von bonifizierbaren Maßnahmen.

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