Kinder haften für ihre Eltern: Dieser Spruch gilt für vier Geschwister aus Stuttgart, deren Vater und Mutter einen schweren Fehler gemacht haben. Jahrelang waren sie über die Techniker Krankenkasse kostenfrei familienversichert, teils zu einem Zeitpunkt, zu dem sie noch minderjährig gewesen seien. Doch nun fordert die Krankenkasse insgesamt 50.000 Euro von ihnen zurück. Die jüngste Tochter will deshalb Privatinsolvenz anmelden.

Anzeige

Vater privatversicherter Anwalt und Gutverdiener

Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, waren die vier Jugendlichen und später Studierenden jahrelang über ihre Mutter gesetzlich familienversichert. Der Haken daran: Ihr Vater war als selbstständiger Anwalt tätig und genoss die Privilegien einer privaten Vollversicherung. Er verdiente auch deutlich mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die aktuell bei 64.350 Euro liegt. Damit hätten sich auch die Kinder entweder privat versichern müssen - oder freiwillig gesetzlich.

Konkret dürfen Eltern ihre gemeinsamen Kinder beitragsfrei familienversichern, wenn folgende Vorgaben erfüllt sind:

  • eine gesetzlich versicherte Person hat ein höheres Einkommen als der privat versicherte Ehepartner / die Partnerin.
  • Zudem darf das Einkommen der privatversicherten Person nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, sofern der oder die Privatversicherte mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner/die Partnerin.

Sich freiwillig gesetzlich versichern, ist aber deutlich teurer. Studentinnen und Studenten, die mit diesem Status einer Krankenkasse angehören, zahlen aktuell im Schnitt rund 212 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Krankenkasse stellte daraufhin die Beiträge den Geschwistern nachträglich in Rechnung, so als seien sie freiwillig versichert gewesen: rückwirkend bis zum Jahr 2008. Die jüngste Tochter müsse nun rund 15.900 Euro zurückzahlen, berichtet die „Stuttgarter Zeitung“. Davon sind nur 8.090 Euro tatsächlich Beitrag - für einen Zeitraum von fünfeinhalb Jahren. Der Rest der Kosten entfällt auf Säumniszuschläge. Brisant: die meiste Zeit des rückgeforderten Zeitraums sei die Studentin noch minderjährig gewesen, nur innerhalb von vier Monaten volljährig.

Vater rät eigenen Kindern zu Privatinsolvenz

Damit büßen die Kinder für einen Fehler, den ihre Eltern verursacht haben - zu einer Zeit, in der sie selbst noch beschränkt geschäftsfähig waren. Die Krankenkasse sei davon ausgegangen, dass die Eltern ihren Kindern die Schulden abnehmen, die sie selbst verursacht hatten, heißt es im Zeitungsbericht. Doch die dachten gar nicht daran. Stattdessen klagte der Vater gegen die Forderungen. Und als er keinen Erfolg hatte, habe er den eigenen Kindern geraten, Privatinsolvenz zu beantragen. So hatte das Landessozialgericht geurteilt, dass die Entscheidung der TK „unanfechtbar“ sei, berichtet die Stuttgarter Regionalzeitung.

„Als Kasse müssen wir unsere Beitragsforderungen direkt an die Mitglieder richten, auch, wenn diese noch minderjährig sind“, erklärte TK-Sprecher Klaus Föll auf Anfrage der StZ. Der einzige Weg, dass die Eltern nun für die Schulden aufkommen, sei der Versuch, dass die Kinder ihre Eltern verklagen, was diese aber nicht wollen.

Anzeige

Weil die Studentin das Geld nicht zahlen kann, will sie nun Privatinsolvenz beantragen - und dann nach dem Studium schuldenfrei sein. Doch auch das könne Tücken haben, wie Schuldnerberaterin Sandra Meyer der Stuttgarter Zeitung berichtet. Aktuell macht die Verschuldete ihren Bachelor und will anschließend ihren Master anschließen. Doch Insolvenzverwalter könnten die junge Frau zwingen, sich schnell eine Arbeit zu suchen, um die Schuldenlast abzuzahlen. Dann wäre die Aufnahme eines Masterstudiums passe.

Anzeige