Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ab sofort nicht mehr persönlich die Arztpraxis aufsuchen, wenn sie sich krankschreiben lassen wollen. Auch eine telefonische Krankschreibung ist wieder möglich, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) heute mitteilt. Dieses Instrument der Corona-Politik wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 30. November.

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Bis zu sieben Tage können sich die Menschen telefonisch krank schreiben lassen, berichtet der Verband weiter. Das gelte zum Beispiel bei leichten Atemwegserkrankungen. Die Krankschreibung kann nach Auslaufen der Frist einmalig telefonisch verlängert werden: um maximal weitere sieben Tage. Wichtig: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Es ist also nicht möglich, einfach in der Praxis anzurufen und sich den Schein vom Vorzimmer ausstellen zu lassen.

Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, erklärt hierzu: „Die Corona-Infektionszahlen sind nach einem Abflachen im Frühjahr 2022 wieder angestiegen. Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor. Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folgt der G-BA dem Leitsatz: Vorsicht statt unnötiger Risiken. Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden“. Die telefonische Krankschreibung schütze hierbei vor allem besonders gefährdete Risikogruppen wie Ältere und chronisch Kranke.

Erstmals war es im Frühjahr 2020 möglich, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, ohne vor Ort in der Arztpraxis zu sein. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die Corona-Pandemie. Die Maßnahme wurde mehrfach verlängert, war Ende Mai aber vorerst ausgelaufen.

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