Im Juli 2016 startete Generali ihr umstrittenes Vitality-Programm. Während sich der Versicherer als Vorreiter in Sachen Präventionsanreize sieht, leuchteten vor allem bei Datenschützern die Alarmglocken.

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Doch auch die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) stören sich an dem Programm und reichten Klage wegen Verwendung intransparenter Klauseln ein (Versicherungsbote berichtete). Generali hingegen betonte gegenüber Versicherungsbote, dass das Gericht gegen das Versicherungsprodukt an sich und das Prinzip der Berücksichtigung gesundheitsbewussten Verhaltens keine Bedenken formuliert hat. Lediglich zwei Teilklauseln bezüglich der Überschussbeteiligung seien für unwirksam erachtet worden. Nach eingehender Analyse des Urteils legte der Versicherer Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts München ein.

Doch auch damit scheiterte der Versicherer nun. Das teilte der Bund der Versicherten mit. Das Oberlandesgericht München habe sich der Auffassung der Verbraucherschützer mit Urteil vom 31.03.2022 vollständig angeschlossen. Generali bzw. die Dialog Lebensversicherung darf die unwirksamen Klauseln weder weiter verwenden, noch sich darauf berufen. Allerdings liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor. „Der Fitnesstarif der Dialog ist für uns ein Datenfresser, der mit unsportlichen Mitteln arbeitet. Wir freuen uns, dass auch die zweite Instanz das abgepfiffen hat. Mit Spannung erwarten wir jetzt die Entscheidungsgründe des Gerichts“, so BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

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Gut möglich, dass das OLG-Urteil nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung markiert. Denn eine Revision - und damit der Weg vor den Bundesgerichtshof (BGH) – wurde zugelassen. „Wir scheuen auch die Auseinandersetzung vor dem BGH nicht. Im Gegenteil: Die Bestätigung unserer Position durch eine höchstrichterliche Entscheidung wäre ganz im Sinne des Verbraucherschutzes“, sagt Rehmke.

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