„Vor 65 Jahren hat der Bundestag mit der großen Rentenreform von 1957 die Basis für eine Entwicklung geschaffen, die im Rückblick nur als große Erfolgsgeschichte bewertet werden kann. Sie stellt die ‚Geburtsstunde‘ der heutigen Rentenversicherung im Umlageverfahren dar“, so Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf der Bundesvertreterversammlung am 22.6.2022 in Freiburg.

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Die Präsidentin nutzte die Gelegenheit, um auf den „bemerkenswert stabilen“ Beitragssatz der Deutschen Rentenversicherung in den vergangenen sechs Jahrzehnten hinzuweisen. Bei einem Schwankungsbereich von knapp zweieinhalb Prozentpunkten seien weder Versicherte noch Unternehmen mit kurzfristigen Belastungsschwankungen konfrontiert worden, so Roßbach.

Aktuell liegt der Beitragssatz mit 18,6 Prozent niedriger als Mitte der 1980er Jahre - trotz der demografischen Veränderungen. Roßbach konstatierte, der aktuelle Beitragssatz sei der niedrigste seit der Jahrtausendwende.

Rentenfinanzierung: Anteil der Bundeszuschüsse nicht gestiegen

Roßbach, die als Präsidentin wiedergewählt wurde, ging auch auf die Frage nach steigenden Bundeszuschüssen ein. So stellte sie heraus, dass der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der Rentenversicherung heute nicht höher, sondern deutlich niedriger als zum Zeitpunkt der Rentenreform von 1957 sei.
Lag der Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der Rentenversicherung 1957 noch bei über 30 Prozent, sind es seit 2005 zwischen 23 und 24 Prozent. Die Stabilität des Beitragssatzes ist also bisher nicht durch eine steigende Bedeutung des Bundeszuschusses für die Finanzierung der Rentenversicherung erkauft, so Roßbach.

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Die Debatte darüber wurde aufgeworfen, als der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vergangenes Jahr ein Gutachten vorstellte, das „schockartig steigende Finanzierungsprobleme“ prognostizierte (Versicherungsbote berichtete).

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