Die Bundesregierung lies sich durch die Kritik der Rentenversicherung an den Kürzungsplänen nicht von ihrem Vorhaben abbringen und beschloss am 8. Januar mehrere Sparmaßnahmen für den Bundeshaushalt 2024. Eine dieser Maßnahmen: Der Bundeszuschuss für die Rentenkasse soll um weitere 600 Millionen Euro gekürzt werden.

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„Damit bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung“, so die DRV in einer Stellungnahme. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts dürfe nicht zu Lasten der Rentenversicherung gehen, heißt es weiter. „Mit der Verlässlichkeit von Zusagen steht und fällt das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Mit der Entscheidung entsteht auch kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts. Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem höhere Beiträge gezahlt werden als erforderlich. Die Beitragszahler haben so einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen. Der Bund hingegen steht erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil. Vielmehr bedient er sich bei der Rentenversicherung. Das ist keine verlässliche Finanzierung“, schreibt die DRV.

Werden die Zuschüsse gekürzt, wird die Nachhaltigkeitsrücklage schneller als geplant abgeschmolzen. Um diese Rücklage wieder aufzufüllen, müsste der Beitragssatz zur Rentenversicherung nach derzeitigem Stand im Jahr 2028 stärker als bislang vorgesehen angehoben werden, warnt die DRV.

Nach Berechnungen der DRV summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag auf mehr als 6,8 Milliarden Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • nachträglicher Abschaffung von vier Sonderzahlungen i.H.v. je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025
  • Kürzung des Erhöhungsbetrags zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro pro Jahr (Entwurf Haushaltsfinanzierungsgesetz)
  • der nun auf den Weg gebrachten Kürzung um weitere 600 Millionen Euro

Bundeszuschuss ist kein ‚Almosen‘

Wichtig für die Debatte um den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ist, dass es sich beim Bundeszuschuss nicht um ein ‚Almosen‘ oder eine Art freiwilliger Leistung des Bundes handelt. Vielmehr soll der Bundeszuschuss versicherungsfremde Leistungen, die von der Rentenversicherung erbracht werden, pauschal abgelten.
Der Bundesrechnungshof kritisierte, dass die DRV die versicherungsfremden Leistungen nach eigenen Annahmen berechnet. Zum Mangel an Transparenz schreibt der Bundesrechnungshof: „Weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit ist bekannt, welche gesamtstaatlichen Leistungen die Rentenversicherung erbringt. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen direkten Zusammenhang zwischen der genauen Höhe der Bundeszuschüsse und der genauen Höhe der versicherungsfremden Leistungen herstellt. Allerdings ergibt sich sehr wohl ein sachlicher Zusammenhang, weil gesamtstaatliche Aufgaben von der gesamten Gesellschaft, also aus Steuermitteln, und Versicherungsleistungen aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind. Andernfalls finanzieren die Beitragszahlenden Leistungen, die Aufgaben des Gesamtstaates sind, oder die Steuerzahlenden finanzieren Versicherungsleistungen. Deshalb ist es sinnvoll, die Höhe der versicherungsfremden Leistungen offenzulegen. Dies würde Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen schaffen.“
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) kritisiert seinerseits den Bundesrechnungshof, weil dieser den Eindruck erwecke, es bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den versicherungsfremden Leistungen und den Bundeszuschüssen. Das BMAS führte gegenüber dem Rechnungshof aus, dass die Bundeszuschüsse in der umlagefinanzierten Rentenversicherung „multifunktional“ seien. Sie dienten nicht allein der Abdeckung von versicherungsfremden Leistungen. Durch die Bundeszuschüsse komme vielmehr „die Gesamtverantwortung des Staates für die Stabilität und Tragfähigkeit der Alterssicherung zum Tragen“.

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