VorlesenPausierenPDF 4/9Die Erstattung von krankheits- und unfallbedingten Such-, Rettungs- und Bergungskosten......ist mindestens bis zur Höhe von 5.000 Euro versichert.Dieter444 / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelRente: Frauen holen bei Versicherungsjahren aufNächster ArtikelNächster ArtikelRente: Bundesbank befürchtet Rentenbeitrag von 29 Prozent