Eine Erkrankung, die bereits vor Reisebeginn bestanden hat, ist mitversichert, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlechtert.Besonderer Hinweis: In der Auslandsreisekrankenversicherung besteht regelmäßig unabhängig davon kein Versicherungsschutz für Erkrankungen, die vor Reisebeginn bereits ärztlich diagnostiziert sind und bei denen feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung des Auslandsaufenthaltes behandelt werden müssen.HansMartinPaul / pixabay