Der Versicherer erstattet die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland
Der Versicherer erstattet die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland...zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde.pgottschalk / pixabay