VorlesenPausieren 3/9Der Versicherer leistet bis zur Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit...auch wenn dieser Zeitraum die vereinbarte Reise- und Versicherungsdauer überschreitet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsvertrag vor Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit endet.fernandozhiminaicela / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelRente: Frauen holen bei Versicherungsjahren aufNächster ArtikelNächster ArtikelRente: Bundesbank befürchtet Rentenbeitrag von 29 Prozent