Bei allem Schaden kann der Hersteller des Original-Ersatzteils punkten, wenn er nachweisen kann, dass er geeignete Präventionsmaßnahmen installiert hatte, um solche Fälle zu vermeiden. Im Bereich Sorgfaltspflicht steigt mit Zunahme von Plagiaten die Wahrscheinlichkeit, dass Originalmarken nachweisen müssen, alle erforderlichen Kontrollen und Werkzeuge zu nutzen, um Betrug zu vermeiden und Kunden zu schützen. Diese Maßnahmen variieren von Branche zu Branche und reichen von Merkmallisten für den Zoll über Zoll-Schulungen bis hin zu Software für Monitoring und Entfernung von Plagiaten von Online-Plattformen.

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Firewall gegen Fakes

Auch Versicherer sollten sich auf das Thema einstellen. Fälschungen und ihre Konsequenzen für Geschädigte werden, wenn man dieser Argumentation folgt, zukünftig bei Gutachten zu Schadensfällen zunehmend eine Rolle spielen. Hat das Unternehmen in puncto Schutzmaßnahmen und Sorgfaltspflicht alles unternommen, um die Verbreitung von Fakes zu unterbinden? Wird aktives Risikomanagement und die Installation von Präventionsmaßnahmen von Versicherern kritisch nachgefragt? Ähnlich, wie Unternehmen bei Abschluss einer Cyberrisikoversicherung offenlegen, welche Schutzmaßnahmen sie ergriffen haben, werden sie aller Voraussicht nach zukünftig auch Vorsichtsmaßnahmen gegen Produktpiraterie vorstellen. Es gilt in den aktiven Diskurs zu treten und gemeinsam Prozesse und Maßnahmen zu etablieren, um Risiken von Produktfälschungen zu minimieren. Damit im Schadensfall kein redlicher Akteur, weder Hersteller, noch Handelsplattform, noch Versicherer im Regen steht.

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