Als die Bundesregierung die Rentenerhöhung festlegte, brachte sie gleichzeitig einen Entwurf für das „Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ ein (Versicherungsbote berichtete).

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Heute nahm der Bundesrat zu den Plänen Stellung und betonte darin, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft primärer und verlässlicher Pfeiler der Alterssicherung bleiben müsse. Ausdrücklich begrüßt wurde, dass Empfänger von Erwerbsminderungsrenten nun von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten profitieren sollen. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Erstbezug einer Erwerbsminderungsrente.

Renten sollen zum 1. Juli steigen

Zudem sieht der Regierungsentwurf vor, den aktuellen Rentenwert (West) auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro zum 1. Juli 2022 anzuheben. Damit würden die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen (Versicherungsbote berichtete). Weiterhin bestimmt der Entwurf für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2022 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

So geht das Gesetzgebungsverfahren weiter

Wie der Bundesrat weiter schreibt, bringt die Bundesregierung die Stellungnahme des Rates in den Bundestag ein. Dort wird das Gesetz nach zweiter und dritter Lesung verabschiedet bevor es zur abschließenden Beratung wieder in den Bundesrat kommt.

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Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSTG), ein interdisziplinärer Fachverband, dem vor allem Richter, Rechtsanwälte und Rentenberater angehören, kritisierte den Gesetzestext als „nicht praktikabel und bis zur Unkenntlichkeit aufgebläht“. Allein für die Berechnung der Rentenanpassung seien drei Paragraphen und zwei Absätze ins Gesetz eingefügt worden. Rentenformel und Anpassungsfaktoren kommen damit auf 20.000 Zeichen, die zur Beschreibung nötig sind, monierte der Verband (Versicherungsbote berichtete).

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