Vergangene Woche setzte die Bundesregierung die Rentenerhöhung fest (Versicherungsbote berichtete). Gleichzeitig wurde der Regierungsentwurf für das ‚Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand‘ vorgelegt (Versicherungsbote berichtete).

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Doch selbst Fachleute könnten die Rentenanpassung kaum noch nachvollziehen, so der Deutsche Sozialgerichtstag (DSTG) in einer Stellungnahme zu den jüngsten Renten-Plänen der Bundesregierung. Der DSTG ist ein interdisziplinärer Fachverband, dem vor allem Richter, Rechtsanwälte und Rentenberater angehören.

Der Gesetzestext zur Rentenanpassung sei nicht praktikabel und bis zur Unkenntlichkeit aufgebläht, moniert der Deutsche Sozialgerichtstag. So seien nur zur Berechnung der Rentenanpassung drei Paragraphen und zwei Absätze ins Gesetz eingeführt worden. Rentenformel und Anpassungsfaktoren kommen damit auf 20.000 Zeichen, die zur Beschreibung nötig sind.

Renten „faktisch von Löhnen entkoppelt“

Die Entwicklung der Rentenhöhe sei durch eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen „faktisch von der Lohnentwicklung abgekoppelt“ worden, heißt es in der Stellungnahme. Die offizielle Darstellung, dass sich die Renten grundsätzlich wie die Löhne entwickeln, sei nur noch ein Feigenblatt, kritisierte der Verein. Selbst ein verständiger Laien könne nicht mehr nachvollziehen, wie sich das Ergebnis berechnet.

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Statt das Rentengesetz „durch immer weitere Korrekturen an den Korrekturen zu verschlimmern“, drängt der Deutsche Sozialgerichtstag auf eine Bereinigung des Sozialgesetzbuches VI.

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