Dies stellte für uns und unsere Kunden absolut kein Problem dar. Da wir voll digitalisiert arbeiten, haben wir alle Daten und Unterlagen im System. Um die Schadensmeldung vorzunehmen, musste uns der Kunde keinerlei Unterlagen wie etwa einen Versicherungsschein oder ähnliches einreichen. Viele Kunden hinterlegen in unserem Mandantenportal auch wichtige private Unterlagen wie Kopien vom Personalausweis etc. So konnten viele wichtige Dokumente, wenn auch nicht im Original, erhalten bleiben. Auch die Abwicklung der Schäden lief digital, da auch die Postversorgung für Wochen teilweise eingestellt wurde. Amazon hat zum Beispiel auch angezeigt: „keine Lieferung in diesem Bereich möglich“.

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Laut GDV-Verbandschef Jörg Asmussen sei bisher nur ein Teil der Elementarschäden beglichen worden. Die Begründung: “Die Versicherer zahlen nicht pauschal eine Summe aus, sie bezahlen ganz konkret den Wiederaufbau eines Gebäudes“. Können Sie uns einen Einblick geben, wie dieser Prozess abläuft? Müssen die Versicherten teils in Vorleistung gehen – und jeden Schritt gegenüber dem Versicherer einzeln abrechnen?

Wenn Kunden in Vorleistung gehen, zum Beispiel bei einem Einkauf im Baumarkt, dann erfolgt die Regulierung meist recht schnell. Bei Handwerkerrechnungen müssen die Kunden meist nicht in Vorleistung gehen– wurden diese möglichst vorab bereits mit einem Kostenvoranschlag avisiert und sind nicht überteuert, erfolgt auch hier die Regulierung recht zeitnah. Sicherlich gibt es hier und da Bearbeitungsrückstände. Dies ist jedoch auch den Handwerksbetrieben bewusst und diese verhalten sich überwiegend auch kulant, da es hier teilweise ja auch Abtretungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft gibt oder sie den Nachweis haben, dass der Kunde versichert ist. Wir haben insbesondere bei den großen Schäden sofort Gutachter beauftragt, welche teilweise bereits am 19.07., sofern möglich, besichtigt haben. Diese haben dann teilweise Pauschalzahlungen freigegeben, sofern der Kunde diese wünschte oder benötigte und haben Rückstellungen für die Wiederherstellung bei den Gesellschaften gebildet, sodass es zu keinen nennenswerten Vorleistungen gekommen ist.

Eine pauschale Abrechnung gibt es aber, wenn überhaupt, nur im „Kleinstschadenbereich“ oder bei sogenannten „Eigenleistungen“. Andere Leistungen werden anhand der tatsächlich entstanden und durchgeführten Arbeiten beglichen. Man muss den Kunden einfach ordentlich über die einzelnen Schritte und Abwicklungsvorgänge informieren. Dann herrscht Klarheit und es kommt nicht zu Unmut. Auch bei diesem Thema ist leider immer noch Geduld gefragt, und diese ist verständlicherweise nicht immer gegeben. Unser Fazit: Auch wenn etwas Geduld gefragt ist, werden die versicherten Leistungen erbracht und die Gesellschaften reagieren fair. Zumindest in den Schadenfällen, die wir für die Kunden abwickeln.

Müssen nach Ihren Erfahrungen die Häuser wieder an derselben Stelle aufgebaut werden, oder hat hier auch ein Umdenken eingesetzt? Nach meinem Wissen schreiben viele Elementar-Vertragsbedingungen vor, dass an gleicher Stelle gebaut werden muss.

Dies ist gar nicht so einfach zu beantworten. Es gibt Bereiche, da ist ein Wiederaufbau schlichtweg nicht möglich. Die uns bekannten Fälle wurden und werden jedoch alle von den Gesellschaften beglichen. Jedoch wird der Grundstückswert oft nicht ersetzt. Das ist besonders bitter, wenn das Grundstück nicht mehr vorhanden bzw. kein Bauland mehr ist. Jedoch stellen einige Gemeinden den Betroffenen teilweise zu sehr fairen Konditionen Bauland zum Wiederaufbau zur Verfügung.

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Bei Betroffenen, die einen Wiederaufbau an gleicher Stelle nicht möchten, ist etwas Verhandlung mit dem Versicherer notwendig. Wir konnten jedoch auch hier sehr gute Lösungen zur absoluten Zufriedenheit der Kunden finden, sodass Schäden übernommen und erstattet werden. Unserer Erfahrung nach handeln bei diesem Jahrhundertereignis die Gesellschaften überwiegend fair und kundenfreundlich, auch wenn es etwas Zeit in Anspruch nimmt.

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