Es ist ein Thema, das viele Menschen gern verdrängen: das eigene Ableben. Und doch gehört es zum Leben dazu. Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag der Malteser Stiftung stellte dann auch überraschend fest, dass der Tod selbst für junge Menschen bereits sehr präsent ist. Vier von zehn Befragten zwischen 16 und 30 Jahren (37 Prozent) stimmten zu, dass sie viel über das Thema Sterben, Tod und Trauer nachdenken. Nur für dreizehn Prozent waren diese Themen gar nicht präsent. Ein weiteres Ergebnis: oft steht die Konfrontation mit dem Tod im Zusammenhang mit eigenen Verlusterfahrungen, etwa verstorbenen Familien-Mitgliedern oder Freunden. Jeder Dritte teilt seine Gedanken und Gefühle zu diesem Thema mit niemandem.

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Die Möglichkeit eines frühzeitigen Todes zu thematisieren, bleibt aber auch Maklerinnen und Maklern schon bei jungen Menschen nicht erspart, wenn sie ganzheitlich beraten wollen. Denn sobald es an die Familiengründung geht, ein Haus gebaut wird, eine Firma gegründet oder ein Kredit aufgenommen, zählt das Thema Hinterbliebenenvorsorge zu den existentiellen Risiken, die nicht einfach übergangen werden können. Im Zweifel droht hier sogar eine Haftung wegen Falschberatung, wenn das Thema nach Analyse des Bedarfs nicht angesprochen wird. Für junge Menschen gibt es mit der Risikolebensversicherung eine preiswerte Absicherung, die auch vom Verbraucherschutz empfohlen wird. Aber auch andere Vorsorgen werden zunehmend im Beratungsgespräch thematisiert, wie ein Blick auf viele Makler-Webseiten zeigt: etwa Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Bestattungsvorsorge - ein Thema?

Die Bestattungsvorsorge wird hierbei oft im Rahmen einer Sterbegeldversicherung thematisiert: eine Vorsorge, mit der man für den eigenen Tod und auch das eigene Begräbnis vorsorgen kann. Keine unumstrittene Vorsorge: die „Stiftung Warentest“ riet mehrfach davon ab, ebenfalls die Seite „finanztip.de", die sich über bezahlte Affiliate-Links finanziert, aber selbst als verbrauchernah definiert. Doch das Thema Tod betrifft eben auch die Kosten, die direkt nach dem eigenen Tod anfallen – und damit auch die Bestattung inklusive Trauerfeier. Je nach Bestattungsart und Region werden hierfür 4.000 bis 7.000 Euro fällig, wenn man nicht mit einem Urnen-Reihengrab Vorlieb nehmen will. Allein der Sarg für eine Feuerbestattung kann mehrere tausend Euro kosten.

Für die Hinterbliebenen bedeutet das oft, dass sie sich um eine Vielzahl an organisatorischen Dingen kümmern und zusätzlich hohe Kosten einplanen müssen. Das alles in einer Phase, in der die Trauer noch frisch ist und die emotionale Belastung hoch. Gefühle wie Wut über den Verlust, Hilflosigkeit und Schmerz können dazu beitragen, dass organisatorische Aufgaben erschwert werden. Die entstehenden Kosten sind oftmals nicht eingeplant. Für 20 Prozent der Hinterbliebenen, so der Bundesverband Deutscher Bestatter, sei die Kostenfrage ein wesentliches Kriterium bei der Wahl der Bestattungsart.

Deshalb hat auch der Bestattungsvorsorgevertrag zunehmend Eingang in die Beratungspraxis gefunden. Der Versicherungsnehmer kann zu Lebzeiten bereits festlegen, welche Art der Bestattung von ihm gewünscht ist; ganz nach seinen eigenen Vorstellungen. Die Auswahl und die Leistungen sind groß. In einem Modell eines entsprechenden Anbieters, welches auf einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 6.000 Euro abstellt, sind z.B. folgende Leistungen inkludiert:

  • traditionelle Trauerfeier mit geistlichem oder weltlichem Redner, Organist, Blumendekoration und Trauerkarten, freie Wahl der Grabstelle,
  • wahlweise Erd- oder Feuerbestattung,
  • alternativ Seebestattung in Nord- oder Ostsee mit Begleitung von bis zu 10 Angehörige,
  • Übernahme von Gebühren bis 1.500 €,
  • 24-Stunden Bereitschaftsdienst,
  • individuelle persönliche Beratung und Betreuung, auch mit Hausbesuch,
  • Erledigung von Formalitäten (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung) und Behördengänge.

Verträge individuell gestaltbar

Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt weitere Leistungen, die im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages festgelegt werden können. Hier können sämtliche Wünsche festgeschrieben werden: etwa, wenn eine Person in Nähe des Wohnortes der Kinder beerdigt werden will. Aber auch Laufzeiten, Kosten und Pflege der Grabstätte. Zudem können die anfallenden Kosten vorzeitig bezahlt werden, sodass die Gelder vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Denn gerade, wenn die Person zum Pflegefall wird und auf professionelle Betreuung angewiesen ist, sind private Gelder schnell aufgebraucht. 19.200 Personen bekamen laut „Statistischem Bundesamt“ 2018 ihr Geld vom Sozialamt bezahlt: Hierfür müssen die Hinterbliebenen ein langes Antragsprozedere durchlaufen und ihr Vermögen offenlegen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“.

Ein solcher Vorsorgevertrag kann zum Beispiel mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt, das Geld nicht auf das Konto des Bestatters einzuzahlen, sondern auf ein Treuhandkonto – zum Beispiel bei der "Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG" –, damit bei einem etwaigen Konkurs des Bestatters das Geld nicht verloren geht. Alternativ kann bei der Hausbank ein Sparbuch mit Sperrvermerk eingerichtet werden, das auf den eigenen Namen für Rechnung eines Dritten – also des Bestattungshauses – läuft.

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Für Versicherungsmakler ist das Thema auch interessant, weil einige Versicherer dazu übergegangen sind, Bestattungsvorsorge-Lösungen zusammen mit Sterbegeldversicherungen anzubieten oder als eigenständige Versicherungslösung. Unter anderem werben die Monuta und die Basler damit.

Alternative: Bestattungsverfügung

Eine andere Option, Angehörige nach dem eigenen Ableben zu entlasten, ist die sogenannte Bestattungsverfügung. Auch hier lässt sich festhalten, was nach dem Tod geschehen soll und wie die Beerdigungsfeier begangen werden kann. Details des Begräbnisses können auch in einem solchen Dokument festgehalten werden: etwa die gewünschte Bestattungs-Form, der Ablauf der Trauerfeier etc. Eine Bestattungsverfügung kann auch handschriftlich verfasst werden, eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. Eine notarielle Beglaubigung empfiehlt sich, damit nach dem Tod des Verfassers keine Zweifel an der Echtheit aufkommen. Auch in diesem Fall ist es möglich, das Finanzielle vorher zu regeln: etwa über einen Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsinstitut oder eine Sterbegeldversicherung.

Risikolebensversicherung - auch im Alter?

Während für jüngere Menschen die Risikolebensversicherung erste Wahl ist, um Hinterbliebene abzusichern, ist es bei Seniorinnen und Senioren schon schwieriger. Hier zeigen sich mehrere Probleme:

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  • Es gibt nur eine eingeschränkte Anzahl von Anbietern, die Ältere überhaupt noch in eine Risikolebensversicherung aufnehmen.
  • Die Versicherungszeit einer Risikolebensversicherung endet zumeist spätestens mit dem 85. Lebensjahr.
  • Der gesundheitliche Zustand verhindert in vielen Fällen den Abschuss einer Risikolebensversicherung.
  • In einer Risikolebensversicherung kann der Verbraucher nicht festlegen, wie seine Bestattung erfolgen soll. Hier hilft eine ergänzende Bestattungsverfügung.

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag endet die Versicherung hingegen erst mit dem Tod, der Verbraucher ist also lebenslang versichert. Doch auch diese sehen recht hohe Kosten vor, wobei die Anbieter sowohl monatliche Zahlungen als auch Zahlungen gegen Einmalbeitrag gestatten. Alternativ empfiehlt sich, einen Geldbetrag für entstehende Bestattungskosten bei einer Bank, Sparkasse oder in einem Investmentfonds zurückzulegen. Beachtet werden sollte, dass die Angehörigen die entsprechenden Dokumente im Fall des Ablebens auch leicht finden können.

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