Ein solcher Vorsorgevertrag kann zum Beispiel mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt, das Geld nicht auf das Konto des Bestatters einzuzahlen, sondern auf ein Treuhandkonto – zum Beispiel bei der "Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG" –, damit bei einem etwaigen Konkurs des Bestatters das Geld nicht verloren geht. Alternativ kann bei der Hausbank ein Sparbuch mit Sperrvermerk eingerichtet werden, das auf den eigenen Namen für Rechnung eines Dritten – also des Bestattungshauses – läuft.

Anzeige

Für Versicherungsmakler ist das Thema auch interessant, weil einige Versicherer dazu übergegangen sind, Bestattungsvorsorge-Lösungen zusammen mit Sterbegeldversicherungen anzubieten oder als eigenständige Versicherungslösung. Unter anderem werben die Monuta und die Basler damit.

Alternative: Bestattungsverfügung

Eine andere Option, Angehörige nach dem eigenen Ableben zu entlasten, ist die sogenannte Bestattungsverfügung. Auch hier lässt sich festhalten, was nach dem Tod geschehen soll und wie die Beerdigungsfeier begangen werden kann. Details des Begräbnisses können auch in einem solchen Dokument festgehalten werden: etwa die gewünschte Bestattungs-Form, der Ablauf der Trauerfeier etc. Eine Bestattungsverfügung kann auch handschriftlich verfasst werden, eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. Eine notarielle Beglaubigung empfiehlt sich, damit nach dem Tod des Verfassers keine Zweifel an der Echtheit aufkommen. Auch in diesem Fall ist es möglich, das Finanzielle vorher zu regeln: etwa über einen Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsinstitut oder eine Sterbegeldversicherung.

Risikolebensversicherung - auch im Alter?

Während für jüngere Menschen die Risikolebensversicherung erste Wahl ist, um Hinterbliebene abzusichern, ist es bei Seniorinnen und Senioren schon schwieriger. Hier zeigen sich mehrere Probleme:

Anzeige

  • Es gibt nur eine eingeschränkte Anzahl von Anbietern, die Ältere überhaupt noch in eine Risikolebensversicherung aufnehmen.
  • Die Versicherungszeit einer Risikolebensversicherung endet zumeist spätestens mit dem 85. Lebensjahr.
  • Der gesundheitliche Zustand verhindert in vielen Fällen den Abschuss einer Risikolebensversicherung.
  • In einer Risikolebensversicherung kann der Verbraucher nicht festlegen, wie seine Bestattung erfolgen soll. Hier hilft eine ergänzende Bestattungsverfügung.

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag endet die Versicherung hingegen erst mit dem Tod, der Verbraucher ist also lebenslang versichert. Doch auch diese sehen recht hohe Kosten vor, wobei die Anbieter sowohl monatliche Zahlungen als auch Zahlungen gegen Einmalbeitrag gestatten. Alternativ empfiehlt sich, einen Geldbetrag für entstehende Bestattungskosten bei einer Bank, Sparkasse oder in einem Investmentfonds zurückzulegen. Beachtet werden sollte, dass die Angehörigen die entsprechenden Dokumente im Fall des Ablebens auch leicht finden können.

vorherige Seite
Seite 1/2/