Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein. Das berichtet die Webseite des Bundesfinanzministeriums, nachdem dies Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) im Interview mit der „Bild am Sonntag“ angekündigt hatte. Auch im Koalitionsvertrag ist das Vorhaben bereits festgehalten, sodass von Seiten der anderen Regierungsparteien wenig Widerstand zu erwarten ist.

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Damit werden die Rentenbeiträge schneller von der Steuer befreit, als dies der bisherige Stufenplan vorsah. Im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005 wurde beschlossen, schrittweise zur nachgelagerten Besteuerung zu wechseln: Die Beiträge zur Rente werden steuerfrei gestellt, während hingegen die späteren Renteneinkünfte besteuert werden. Laut dem ursprünglichen Stufenplan sollte der Vollabzug der Renten-Beiträge erst ab 2025 möglich sein. Sie sind als Sonderausgaben absetzbar.

Steueranteil der Renten soll weniger schnell steigen

Laut Bundesfinanzministerium einigte sich die Ampelkoalition darauf, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen soll als bisher vorgesehen. Genaue Zahlen hierfür werden jedoch nicht genannt. Laut Alterseinkünftegesetz ist vorgesehen, dass die Jahresbruttorenten ab 2040 voll versteuert werden müssen.

Der aktuelle Stand: Welcher Anteil der Altersrente versteuert werden muss, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit: Der Freibetrag wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen.

Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich. Die Steuerlast steigt in den Jahren 2005 bis 2020 um jeweils zwei Prozentpunkte und in den Jahren 2021 bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt an. Wer im Jahr 2040 in den Ruhestand geht, muss dann schließlich die komplette Rente voll versteuern. Doch schon jetzt sind Rentenerhöhungen zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Reaktion auf Urteile des Bundesfinanzhofes

Die Rentenbeiträge schneller steuerfrei zu stellen, ist laut Bundesfinanzministerium auch eine Reaktion auf Urteile des Bundesfinanzhofes. Dieser hatte am 19. Mai in zwei Urteilen festgestellt, dass künftige Rentenjahrgänge von Doppelbesteuerung betroffen sein könnten - auch, wenn die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt wurde (Az. X R 33/19 und X R 20/19).

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In der Regel ist die „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil für die Beschäftigten. Denn die Aufwendungen für die Altersvorsorge verringern die Steuerlast während der Berufsjahre. Bezieher von Altersrente haben hingegen oft geringere Einnahmen, sodass auch der Steueranteil auf die Rente geringer ausfällt als zu Erwerbstätigen-Zeiten.

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