Die BaFin rät, dass Versicherer den Schadenverlauf des eigenen Bestands stärker für die Tarifierung nutzen sollen. Angesichts der Marktkonzentration (Versicherungsbote berichtete) steht dieser Weg aber nicht allen Anbietern offen. Den Versicherern bliebe nur, so die BaFin, bei der Tarifierung Vorsicht walten lassen, gegebenenfalls nur geringe Anteile zeichnen und auf einen angemessenen Rückversicherungsschutz zu achten.

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Cyber-Policen: Was den Vergleich zusätzlich erschwert

Auf eine weitere Schwierigkeit bei der Beurteilung von Cyberprodukten wies Hanno Pingsmann (CyberDirekt) im Versicherungsbote-Interview hin. Denn die vom Versicherer eingebundenen Dienstleister (etwa für IT-Forensik oder Krisenmanagement) spielen eine enorme Rolle im Schadenfall. „Die Leistungsfähigkeit der mandatierten Dienstleister zu beurteilen, ist grundsätzlich eine andere Herausforderung als der reine Tarifvergleich“, so Pingsmann. Sein Unternehmen plant deshalb, qualitative und objektivierbare Merkmale zur Beurteilung der Dienstleister in den Tarifvergleich mit aufzunehmen.

Doch was bedeuten die Ergebnisse für Vermittler? Die Ratschläge von Thomas Pache (Leiter der Projektgruppe Cyberversicherung des GDV) und Peter Graß (Leiter Haftpflicht- und Kreditversicherung des GDV) haben kaum an Aktualität verloren: Um den wahren Deckungsgehalt prüfen zu können, sei nicht nur auf die Ausschlüsse, sondern insbesondere auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zu achten. Zudem müsse bei „Definitions-Wordings“ geprüft werden, welche für den Umfang des Versicherungsschutzes relevanten Regelungsgehalte in den Definitionen selbst enthalten sind.

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