Für Seniorentarife gilt dies in besonderem Maße, da ältere Menschen oft bereits über eine lange Krankenakte verfügen. So führt bei vielen Anbietern eine unfallfremde Mitwirkung bis 25 Prozent zu keinen Abzügen. Manche Versicherer berücksichtigen die Vorerkrankungen erst dann, wenn sie in noch stärkerem Umfang zur Invalidität beigetragen haben, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband.

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Von Verträgen, die automatisch mit Erreichen des 85. Lebensjahres enden, raten die Verbraucherschützer aber ab. Zur Orientierung hat der VZBV eine Checkliste entwickelt, auf welche Punkte geachtet werden sollte. Die Checkliste umfasst folgende 6 Merkmale:

  • Die Leistungsdauer für die Hilfeleistungen sollte mindestens 6 Monate betragen.
  • Eine Beschränkung auf die Organisation von Hilfeleistungen durch die Versicherer ist nicht ausreichend. Die Versicherung sollte auch die Kosten für Hilfen übernehmen.
  • Krankheiten wie ein Oberschenkelhals- oder Armbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes sollten als Unfall gelten und daher versichert sein.
  • Auch müssen Unfälle, die durch die Einnahme von Medikamenten ausgelöst wurden, unter den Versicherungsschutz fallen.
  • Eine Leistungseinschränkung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen sollte bei Beanspruchung von Hilfeleistungen und Oberschenkel- und Armbrüchen, aber auch bei Herzinfarkten und Schlaganfällen entfallen.
  • Der Vertrag sollte ohne Höchstversicherungsalter und altersunabhängig ohne Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen fortgeführt werden.

Hinweis: Der Text erschien zuerst im Versicherungsbote Fachmagazin 02/2021.

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