Hintergrund: Folgt man dem neuen MAP-Report mit der Nummer 921, dann haben viele private Krankenversicherer noch immer ein Problem mit ihrer Transparenz. Lagen doch für das aktuelle Rating Private Krankenversicherung (der Bereiche Bilanz/ Service/ Vertrag) nicht alle Daten vor, weswegen eine Umfrage an die Versicherer geschickt wurde. Jedoch: Nur dreizehn der angefragten dreißig Versicherer lieferten die notwendigen Daten. Ein Grund: Die Gesellschaften sollten Angaben zur Entwicklung der Bestandsbeiträge machen (Versicherungsbote berichtete).

Anzeige

Bereitschaft zur Transparenz: Eine Qualität an sich

Folglich pointiert Chefredakteur Reinhard Klages: Allein die Bereitschaft, Transparenz zu zeigen, ist heute eine Qualität und Auszeichnung an sich. Umso wichtiger ist es, jene Versicherer positiv hervorzuheben, die im Rating durch Transparenz besonders glänzten. Dies soll durch die Bildstrecke des Versicherungsboten geschehen.

Geforderte Daten sollten „keine Geschäftsgeheimnisse sein“

Um die Transparenz zu ermitteln, fragte der MAP-Report „einige Aspekte ab“, die aus Sicht der Experten „in den Geschäftsberichten stehen sollten“. Die Abfrage drehte sich um Themen wie das Neugeschäft nach betriebenen Versicherungsarten und die Anzahl an versicherten Personen. Diese Daten sollten, wie der Report herausstellt, „keine Geschäftsgeheimnisse sein“.

Zudem wurden mit den Übertragungswerten aus Alterungsrückstellungen sowie dem durchschnittlichen unternehmensindividuellen Rechnungszins Daten bewertet, die zur korrekten Berechnung einiger PKV-Verbandskennzahlen obligatorisch sind.

Wie bewertet wurde

Insgesamt wurden zehn Punkte im Rating für die Transparenz vergeben für folgende Fragen:

Anzeige

  • Wird das Brutto-Neugeschäft nach versicherten Personen für sämtliche betriebene Versicherungsarten im Geschäftsbericht separat aufgeführt? = 1 Punkt
  • Wird der Bestand der versicherten Personen in den Sozialtarifen im Geschäftsbericht veröffentlicht für: Standardtarif? Basistarif? Notlagentarif? = jeweils 0,5 Punkte
  • Werden die Übertragungswerte aus sonstigen versicherungstechnischen Erträgen und Aufwendungen f.e.R im Geschäftsbericht veröffentlicht? = 1 Punkt
  • Wird der durchschnittliche unternehmensindividuelle Rechnungszins im Geschäftsbericht aufgeführt? = 1 Punkt
  • Werden im Geschäftsbericht sämtliche Kennzahlen des PKV-Kennzahlenkatalogs aufgeführt? = 1 Punkt, eingeschränkt 0,5 Punkte
  • Richtet sich ein Unternehmen nach den Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel (Tariwechselleitfaden)? = 1 Punkt
  • Sind die AVB online abrufbar für: Vollversicherung? Restkostenversicherung? Stationäre Zusatzversicherung? = jeweils 0,5 Punkte
  • Stehen den Kunden online Angebotsrechner zur Verfügung für: Vollversicherung? Zusatzversicherungen? Pflegezusatzversicherungen? a) = 1 Punkt, b) und c) jeweils 0,5 Punkte

Die Bildstrecke des Versicherungsboten stellt jene PKV-Unternehmen vor, die durch ihre Transparenz besonders überzeugten. Der zugrundeliegende MAP-Report mit der Nummer 921 – das Rating Private Krankenversicherung für Bilanz, Service und Vertrag – kann auf der Webseite von Franke und Bornberg kostenpflichtig bestellt werden.