2018 verurteilte das Landgericht Dresden fünf ehemalige Verantwortliche der Infinus-Unternehmensgruppe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug und einen weiteren Mitarbeiter wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten und acht Jahren (Versicherungsbote berichtete).

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Die Richter am LG Dresden sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten ein aus mehreren Unternehmen bestehendes „Schneeballsystem“ unterhielten. Mit vorgetäuschten Gewinnen wurden Anleger geworben, obwohl die Anlagegesellschaft über kein tragfähiges Geschäftskonzept verfügte. Laut Anklage investierten die geschädigten Anleger über 541 Millionen Euro in Anleihen und Nachrangdarlehen. Davon konnte bislang nur ein Teil zurückgezahlt werden.

Die Verteidigung der Angeklagten beanstandete den Verfahrenshergang vor dem Landgericht Dresden allerdings, weshalb es zur Revisionsverhandlung kam. So seien etwa zu wenig Zeugen vernommen wurden und die Verteidigung hätte keinen Zugang zu allen bei den Durchsuchungen sichergestellten Daten gehabt. Unter solchen Umständen sei keine ordnungsgemäße Verteidigung möglich gewesen.

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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) kündigte seine Entscheidung für den 29. Oktober 2021 an.

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