Sportwagen, Immobilien, rauschende Partys: Der Dresdener Finanzdienstleister Infinus soll viele Kleinanleger um ihre Ersparnisse gebracht haben. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Dresden hat nun im Rahmen einer Haftprüfung angeordnet, dass einer zweiter Angeklagter der insgesamt sechs Hauptbeschuldigten frei kommen darf. Er befand sich seit drei Jahren in Haft, was die Staatsanwaltschaft mit einer möglichen Fluchtgefahr begründete.

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Haftbefehl von zwei Angeklagte schon außer Vollzug

Im November 2013 wurden bei einer Großrazzia sechs Manager des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus festgenommen. Sie müssen sich wegen gewerbsmäßigen Betruges in besonders schwerem Fall und Kapitalanlagebetrug vor Gericht rechtfertigen. Ihnen wird vorgeworfen, mit einem Schneeballsystem zehntausende Kleinanleger getäuscht zu haben - Anfang Juli 2015 hat die Dresdner Staatsanwaltschaft eine 757seitige Anklageschrift (Versicherungsbote berichtete) vorgelegt.

Im Rechtsstreit geht es um Geld von rund 22.000 Anlegern und ein Volumen von 312 Millionen Euro. Einer der Männer kooperierte mit der Staatsanwaltschaft und kam schon früh aus der U-Haft frei (Versicherungsbote berichtete). Er hatte den Ermittlern wichtige Beweise in dem Anlagebetrugsverfahren gegen die Dresdner Finanzgruppe geliefert und auch in der Hauptverhandlung als erster der Angeklagten sein Schweigen gebrochen und ausgesagt. Nun sind noch vier Beschuldigte in Untersuchungshaft - seit Anfang November 2013. Der nächste Prozesstag ist der 2. Mai 2016, geht aus einem Beitrag der Sächsische Zeitung hervor.

Infinus-Verteidiger erhoben Vorwürfe gegen sächsische Justiz

Aufgrund der langen Haftstrafen hatten die Staatsanwälte der Angeklagten schwere Vorwürfe gegen die sächsische Justiz erhoben (Versicherungsbote berichtete). Sie sehen in dem Betrugsverfahren eine „unsägliche Verquickung von Ermittlern, Staatsanwälten, Richtern und Insolvenzverwaltern“ am Werk. Von „Willkür“ sprach Martin Wissmann, Rechtsanwalt des ehemaligen Infinus-Aufsichtsrates Siegfried Bullin. Sämtliche Beschwerden gegen die lange Haft seien bis hoch zum Sächsischen Verfassungshof abgelehnt worden, „um einen Justizskandal zu verhindern“. Auch klassische Haftgründe wie eine Fluchtgefahr sieht Wissmann nicht vorliegen, denn sein Mandant habe Familie und sei nicht vermögend.

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Die sächsische Justiz hatte die Vorwürfe der Verteidiger zurückgewiesen. Eine gutachterliche Prüfung des Infinus-Geschäftsmodells habe bereits ergeben, dass die von der Infinus versprochenen Renditen nicht dauerhaft hätten erzielt werden können, erklärte Ralf Högner, Sprecher des Landgerichtes Dresden. Auch seien Gelder an Hintermänner geflossen, so dass der Verdacht auf Anlagebetrug gerechtfertigt sei.

sz-online.de

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