Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, benötigen Versicherungsmakler sowie Finanzanlagenvermittler neben der entsprechenden gewerblichen Zulassung auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

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Damit Vermittler hier kein Risiko eingehen, sollte der eigene Versicherungsschutz regelmäßig überprüft werden. Hierbei entstehen im Laufe der Zeit immer wieder Lücken, die geschlossen werden sollten. Wichtige Fragen sind beispielsweise: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Der Vermittlerverband AfW hat nun gemeinsam mit dem Hamburger VSH-Spezialisten Hans John Versicherungsmakler eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes erarbeitet. Den Anstoß für diese Idee hatte der Potsdamer Makler Thomas Schmidt gegeben. Die Checkliste ist kostenfrei auf der Webseite des AfW abrufbar.

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„Die Checkliste ist ein wichtiger Baustein zur Prävention im Rahmen der eigenen, professionellen gewerblichen Tätigkeit. Aber: Versicherungsschutz kann nur in dem Umfang geboten werden, in dem eine Tätigkeit erlaubt ist. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes – gern mit Hilfe fachkundiger Spezialisten und gern auch mit Hilfe der erarbeiteten Checkliste. Die erarbeiteten Dokumente werden fortlaufend weiterentwickelt. Konstruktive Kritik ist hierfür jederzeit willkommen.“, sagte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

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