Praktisch wird man mit dieser Antwort der Frage natürlich nicht gerecht. Ja, selbstverständlich ist es für einen Makler möglich, für einen Pool zu arbeiten und dennoch die notwendige Unabhängigkeit nicht zu verlieren. Aber das funktioniert nur dann, wenn er die Kontrolle über sein Unternehmen und seine Tätigkeit behält. Insofern muss sich jeder Makler, der (auch) auf die Zusammenarbeit mit Pools setzt, einfach selber fragen, ob er noch „Herr im eigenen Haus“ ist. Oder ob er, vielleicht – aus welchen Gründen auch immer – Kontrolle abgegeben hat und dem Pool Einfluss auf seine Unternehmensorganisation und Unternehmensführung ermöglicht. Hier haben wir eine klare Meinung: Makler, die keinen uneingeschränkten Zugriff auf ihre Kundendaten haben, weil sie den Pool vollumfänglich mit der Datenverwaltung ihrer Kunden- und Vertragsdaten betrauen, riskieren unseres Erachtens in manchen angebotenen Geschäftsmodellen den Verlust der Unabhängigkeit des Betriebes. In der heutigen Zeit ist die Frage der Datenhoheit eine elementare Frage unternehmerischer Selbständigkeit. Die alleinige Datenverwaltung durch einen Pool ohne eigenes Maklerverwaltungsprogramm sehen wir – entgegen anderslautender, laut im Markt artikulierter Gegenpositionen von Maklerpools – als unverändert hoch kritisch an.

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Bedeutet die Anbindung an einen Pool die Einschränkung der Produktauswahl?

Ganz sicher gibt es eine große Gruppe von Maklerinnen und Maklern, die diese Frage vehement verneinen. Und diese Reaktion dürfte insbesondere dann berechtigt sein, wenn der Pool für den Makler nicht die einzige Produktquelle ist. Wenn er den Pool für bestimmte Sparten nutzt. Wenn der Makler immer noch die Richtung bestimmt.

Lenkt der Pool durch die „Vergütung“?

Auch hier gilt: Eine Einflussnahme durch die Courtage muss nicht zwangsläufig stattfinden. Aber dort, wo Pools mit nicht transparenten Vergütungssystemen arbeiten, die Kostengestaltung eben nicht klar und eindeutig ist und Courtagen der Versicherer von den Pools nicht an die Makler weitergereicht werden, kommt es zu Verschleierungen, die dem einzelnen Makler, aber auch der ganzen Branche schaden können. Wir sehen hier aus unserer Sicht – unerlaubte – Incentivierungen von bestimmten Produkten durch die Vorauswahl des Maklers. Insider des Marktes berichten uns hier von angeblichen „Regalgeldern“, die Versicherer an Pools zahlen, um ihre Produkte beim Pool-Makler zu pushen.

Der Makler kann eine eventuelle Einflussnahme unter Umständen gar nicht identifizieren. Die Intransparenz sorgt nicht für Vertrauen in die Branche. Es wird auch von „Kostentreiberei“ gesprochen. Und dies ist Wasser auf die Mühlen derer, die Courtagen und Provisionen am liebsten ganz abschaffen würden. Wir sind der Auffassung, dass diese Entwicklungen in der Branche kritisch angesprochen werden müssen.

Bedeutet Abhängigkeit von Serviceleistungen Unabhängigkeit als Makler?

Diese Frage muss wohl bejaht werden. Zwar muss jeder Makler Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Aber auch hier gilt, er muss die Richtung bestimmen. Sobald er so abhängig von einem „Dienstleister“ ist, dass dieser womöglich Einfluss auf strategische Entwicklungen in seinem Maklerunternehmen gewinnt, befindet er sich in einer Schieflage.

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Ein tatsächlich unabhängiger Makler weiß, welche Leistungen er zukaufen muss. Er wählt das Angebot, dass er benötigt. Er bestimmt die Richtung.

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