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Es begann fast wie immer. Freitagnachmittag, eigentlich fast Wochenende, ein Anruf.
Die Ehefrau eines Maklers, die meine Telefonnummer von einem Netzwerkpartner erhalten hatte, mit dem wir vertrauensvoll als Problemlöser langjährig zusammenarbeiten. Verständlich, wie sich später herausstellen sollte, eine Frau emotional aufgelöst.

Der Makler im Pflegebett

Im Laufe des Gesprächs wurde die ganze Tragweite deutlich. Ein langjährig tätiger Makler, inzwischen die Altersgrenze von achtzig Jahren weit überschritten, hatte bis vor Kurzem noch Kunden beraten und – wie die Ehefrau stolz berichtete – fleißig weiter Weiterbildungszeiten gesammelt. Dann ging es Schlag auf Schlag. Die Gesundheit verschlechterte sich drastisch und die Ärzte stellten zur Pflegebedürftigkeit auch noch eine fortschreitende Alzheimer- Erkrankung fest.

Der @AssekuranzDoc

Der @AssekuranzDoc

Dr. Peter Schmidt ist Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als @AssekuranzDoc.

Man kann sich leicht vorstellen, dass der Verlust von geistigen Fähigkeiten für die Tätigkeit als Vermittler und Makler wesentlich einschränkend wirkt, wenn dieser sich weder ans Passwort des Laptops oder an Produktdetails erinnern kann. So war das auch in diesem Fall. Die Ehefrau hatte partiell Einblick in die Geschäfte des Ehemannes, aber eben nur partiell.

Die Alzheimer-Erkrankung hatte inzwischen dazu geführt, dass die auch betagte Ehefrau als gerichtlich bestimmte Betreuerin eingesetzt war. Auf die Grenzen dieser Vollmachten komme ich später noch einmal zurück. Erwachsene Menschen, die auf Grund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, den Alltag zu bewältigen, brauchen Betreuung.
Dies gilt vor allem für die rechtlichen Dinge. Das Betreuungsgericht stellt einen Betreuer und definiert den Umfang der Betreuung.

Dabei hatte diese Familie durchaus an eine solche Situation gedacht. Beide hatten sich gegenseitig in einer Vorsorgevollmacht bedacht und gefühlt alles geregelt. Dem ist aber nicht so. Ein Unternehmer sollte neben der Vorsorgevollmacht auch eine Patient- und Betreuungsverfügung und sowie eine Unternehmervollmacht erstellen (lassen).

Verfügungen für die Firma

Alle Selbständigen und Unternehmer haben die gleichen zusätzlichen Herausforderungen über den privaten Bereich hinaus. Wenn man durch Unfall, Krankheit oder Tod nicht mehr selbst bestimmen kann, dann können eben auch keine Rechnungen mehr bezahlt werden, Aufträge und Beratungen bleiben liegen und offene Rechnungen können nicht beanstandet werden. So geht es Vermittlern auch. Im Todesfall erlischt oftmals auch der Maklervertrag und der Anspruch auf Bestandscourtagen. Das kann im Extremfall sogar noch zur Insolvenz des Unternehmens führen.

In welcher Form auch immer, ob als Unternehmertestament oder geschäftliche Generalvollmacht: für die geschilderten Situationen muss der Unternehmer an die notwendige Weiterführung des Unternehmens, die Vergabe von Kompetenzen und die Anordnung von notwendigen Schritten bis zum Verkauf des Unternehmens denken!
Und dabei geht es in unserer Fachbroschüre um „Nachfolge - gewusst wie“.

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Besonders bei Vermittlerbetrieben sind diese Vollmachten an Personen zu geben, die in der Lage sind, die Firme weiterzuführen oder sachkundig über ein Verkaufsmodell im Sinne der Erben zu denken. Fehlt so eine schriftliche Willenserklärung, dann wird von Gericht ein Betreuer eingesetzt, der im Zweifel von Courtagen, Maklerhaftung oder Versicherungs- und Finanzprodukten wenig versteht.

Die Grenzen der Betreuungsvollmacht

Vielfach werden die Vollmachten der gerichtlich bestellten Betreuer auf bestimmte Gebiete eingeschränkt. Das können beispielsweise die Art und Weise der Unterbringung oder auch der medizinischen Behandlungsmethoden sein. Selbst eine Vollmacht für die rechtliche oder finanzielle Vertretung als Privatperson findet ihre Grenzen, wenn es um die Firma geht.

Im geschilderten Fall kann die Ehefrau des Maklers den Bestand des Mannes nur mit Zustimmung des Rechtspflegers verkaufen! Das bedeutet mehre Angebote einholen und dann entscheidet das Gericht! Und solch ein Klärungsprozess dauert bekanntlich lange.

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Und die Zeit läuft und läuft. Kunden rufen an und haben Anliegen. Schadenmeldungen müssen begleitet werden. Versicherer beraumen Schulungen an. Die IHK verlangt Weiterbildungsnachweise. Das Finanzamt hält auch nicht dauerhaft still. Und in der Mitte die Ehefrau, die keine Zulassung als Versicherungsvermittler hat. Dazu der Ehemann im Pflegebett mit einem Lebensschicksal, was zeitlich nicht vorhersehbar ist.

Netzwerkpartner sind „Gold wert“

Zahleiche Netzwerkpartner können sich seit Jahren auf unsere Diskretion und Kompetenz auch für ernste Nachfolgethemen verlassen. So geht es auch uns, wenn wir zur Problemlösung vertrauensvolle Partner brauchen, die einen solchen angestaubten Kundenbestand überhaupt noch anfassen und vergüten wollen. Wir entscheiden dann nach Situation, welche Helfer wir mit an Bord nehmen. Das können auch Makler sein, die in der Übernahme von Beständen große Erfahrungen haben und einen guten Preis bezahlen.

Im geschilderten Fall haben wir uns mit der Ehefrau des pflegebedürftigen Maklers anders entschieden. Da die Kosten für die Pflege und einer zu erwartenden stationären Pflege sehr hoch sein werden und das Finanzbudget der Familie überschreiten, haben wir in diesem Fall Netzwerkpartner aus dem Bereich der Maklerrente mit ins Boot genommen. Denn selbst wenn der Makler nicht mehr lange leben sollte, bekommt seine Ehefrau noch jahrelang einen großen Teil der Bestandscourtagen ausgezahlt – wenn, ja wenn das Gericht zustimmt.

Interessant für Makler dürfte die Sicht von Dirk Henkies, Verantwortlicher für Maklerrenten bei Blau direkt GmbH, sein: „Auch bei nahezu aussichtslosen Fällen konnten wir bei einigen Familien die Courtage als Maklerrente auch nach dem Tod des Maklers in der Familie halten. So kann in einer emotional anspruchsvollen Situation zumindest die Last der finanziellen Sorge genommen oder reduziert werden. Dennoch – früher richtig handeln ist besser!“

Fazit:

Bis Ende 2027 werden geschätzt 2.000 bis 5.000 Maklerfirmen ihre Tätigkeit für Kunden aufgeben, wenn man von der Altersstruktur der über 65jährigen ausgeht. Mindestens diese Altersgruppe sollte sich deshalb mit den Themen Nachfolge und Unternehmervollmacht befassen. Wir stehen für eine professionelle Nachfolgeberatung bereit.

Aber auch klar ausgesprochen: Eine Unternehmervollmacht ist keine Frage des Alters, wenn man sich die Zahlen der Motorrad-, PKW- und Fahrradunfälle oder die der Long-Covid-Erkrankten ansieht.

Unternehmer sein, heißt auch mit Eigeninitiative und Selbstbewusstsein Prozesse gestalten, Strategien und Ziele zu entwickeln und zum Erfolg verpflichtet zu sein. Unternehmerische Charaktereigenschaften wie Selbständigkeit gleiten aber zur Dickköpfigkeit und Ignoranz ab, wenn in Sachen Nachfolge und Notfall Unbelehrbarkeit, Uneinsichtigkeit und Verdrängung tritt.

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Befassen Sie sich vielleicht im anstehenden Urlaub einmal mit dem Thema und handeln Sie –
meint Ihr AssekuranzDoc

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