Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter von ifo Dresden, verweist darauf, welche Folgen es hätte, wenn die Regierung die Leistungen der Rentenversicherung ausweitete: „Geradezu dramatisch würde es sich auswirken, wenn die neue Regierung verspricht, den Beitragssatz auch über 2025 hinaus unter 20 Prozent zu halten und das Standardrentenniveau nicht unter 48 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens sinken zu lassen.“ Thum ergänzt: „60 Prozent des Bundeshaushaltes müssten bei einem solchen Versprechen für die Rente ausgegeben werden.“ Bereits ohne diese „doppelte Haltelinie“ nehme die Finanzierung der Rentenkassen bis 2050 fast 40 Prozent des Bundeshaushalts in Anspruch.

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„Besonders schwer wiegt, dass die Renten derzeit stärker steigen als die Löhne der Beschäftigten“, erläutert Ragnitz. Eigentlich hätte der Mechanismus der Rentenanpassung eine solche Entwicklung vermieden, er ist aber bis 2025 ausgesetzt worden. „Diese Aussetzung allein trägt schon 2030 zu einem Drittel und 2050 zu 46 Prozent des reformbedingten Anstiegs bei“, sagt Ragnitz. Die starke Wirkung komme dadurch zustande, dass das Rentenniveau dauerhaft erhöht wird. „Dies ließe sich jetzt noch rückgängig machen“, ergänzt Ragnitz; „Dazu müsste aber direkt nach der Wahl entsprechend gehandelt werden.“

DGB für Anhebung des Rentenbeitrags

Dieser Auffassung der Wirtschaftsökonomen widersprach erneut Anja Piel. Die Spitzenfunktionärin ist auch DGB-Bundesvorstandsmitglied. Gegenüber der Schweriner Volkszeitung sagte sie: „Märchen werden nicht deshalb wahr, weil man sie dauernd wiederholt. Die Wahrheit ist: Die Renten steigen mittelfristig langsamer als die Löhne. Viele Menschen schaffen es nicht bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten, geschweige denn bis 67 oder noch länger.“

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Aus Sicht von Piel liegen die Lösungen für eine tragfähige Finanzierung der Rentenkasse längst auf dem Tisch:

  • Steigerung der tariflich entlohnten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Einbezug aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Anhebung des Rentenbeitrags auf 25 Prozent (bis 2045)
  • Erhöhung der Erbschaftssteuer
  • Einführung einer Vermögenssteuer
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