2018 kam mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine Neuerung in die betriebliche Vorsorgelandschaft: Das Sozialpartnermodell. Dabei handelt es sich - vereinfacht formuliert - um eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgebers. Sie sollte dazu beitragen, dass insbesondere kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) häufiger Betriebsrenten anbieten.

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Das erste Modell nach dieser ‚Bauart‘ sollte eigentlich am 01. Juli 2021 starten. Talanx, Zurich und die Dienstleistungsgesellschaft ver.di einigten sich nach zähen Verhandlungen. „Wir haben nach intensiven Verhandlungen mit Talanx und ver.di eine Blaupause kreiert, die ver.di auch auf andere Branchen in Deutschland anwenden kann. Mit dieser Blaupause existieren nun erstmals grundlegende Rahmenbedingungen, die von interessierten Arbeitgeberverbänden übernommen werden können, um mit diesem Durchführungsweg mehr Bürgern den Zugang zur bAV zu ermöglichen. Dies ist auch unser klares Signal in Richtung Politik“, so Carsten Schildknecht, Vorstandsvorsitzender der Zurich-Gruppe Deutschland, seinerzeit.

Am Vorabend des eigentlich geplanten Starts meldete boerse-online.de unter Berufung auf Talanx, dass der Start auf „unbestimmte Zeit“ verschoben sei.
Dass der Start verschoben werden muss, bestätigte ein BaFin-Sprecher gegenüber Versicherungsbote. Zu Details konnte sich die Finanzaufsicht allerdings nicht äußern. Die Formulierung „auf unbestimmte Zeit verschoben“ wollte Talanx gegenüber Versicherungsbote etwas abmildern und klarstellen, dass „Die Deutsche Betriebsrente“ selbst nicht in Gefahr sei. Die Abstimmung zwischen den Fachbereichen verlaufe sehr konstruktiv.

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Nun will das Konsortium die Sommerferien abwarten, um möglichst viele der 11.000 Mitarbeiter gleichzeitig informieren zu können.

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