Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung aktuell nicht pflichtversichert ist, kann noch bis zum 31. März 2021 freiwillig Beiträge für das zurückliegende Jahr 2020 nachholen. Darauf weist aktuell die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Das kann sich lohnen: Nicht nur kann man damit seinen Rentenanspruch aufbessern. Oder man kann überhaupt erst einmal einen Rentenanspruch erwerben: zum Beispiel wenn man bereits Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes bekommen hat, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren allein damit aber nicht erfüllt.

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Der Mindestbeitrag liegt bei rund 84 Euro für jeden Monat, für den freiwillig gezahlt werden soll, der Höchstbeitrag bei 1.283,40 Euro. Frei wählbar ist die Zahl der Monate, für die man den zusätzlichen Beitrag entrichtet.

Flexirentengesetz: mehr Möglichkeiten, Beitragszahlungen auszugleichen

Ein weiterer Tipp: Mit dem Flexirentengesetz, seit 1. Juli 2017 in Kraft, sind die Möglichkeiten erweitert wurden, mittels freiwilliger Beitragszahlungen Abschläge bei der Rente auszugleichen. Wer früher in Rente will, ohne die Regelaltersrente zu erreichen, kann nun bereits ab dem 50. Lebensjahr eventuelle Abschläge mit Sonderzahlungen auffangen.

Hier gilt es zu bedenken: Wird eine Regelaltersrente vorzeitig in Anspruch genommen, ergeben sich gesetzliche Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat. Geht man ein Jahr früher in Rente, muss man demzufolge 3,6 Prozent Abschlag in Kauf nehmen: Bei einer erwarteten Regelrente von 1.145 Euro brutto verliert der Frührentner jeden Monat rund 41,20 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung vorrechnet. Maximal sind 14,4 Prozent Abschlag von der Rente möglich.

Damit nicht genug: Für das Jahr des früheren Renteneintritts werden auch keine weiteren Beiträge gezahlt. Dadurch gehen weitere Rentenansprüche verloren. Ein Durschschnittsverdiener würde so pro Jahr einen weiteren Rentenpunkt und entsprechende Anwartschaften einbüßen. Doch diese Einbußen lassen sich dank Flexirentengesetz besser auffangen - und die Rente durch freiwilligen Beitrag sogar aufstocken. Die sogenannte Ausgleichszahlung einer Rentenminderung (nach § 187a SGB VI) erlaubt es, die Abschläge ganz oder teilweise zu korrigieren: indem der Versicherte zusätzliche Anwartschaften erwirbt.

Der Rentenzuwachs aus den Beiträgen erhöht sich entsprechend den künftigen Rentenanpassungen.DRV

Wie viel das kostet, kann direkt bei der Rentenkasse erfragt werden. Auf Antrag stellt der Rentenversicherungs-Träger eine Auskunft aus (Vordruck V0210), welcher Beitrag notwendig ist, um ein früheres Renteneintrittsalter auszugleichen. Um welchen Betrag man mit freiwilligen Zahlungen die Rente aufbessern kann, rechnet aktuell die Deutsche Rentenversicherung in einer Informationsbroschüre für das laufende Jahr 2021 vor: Durch freiwillige Beiträge steigt die Rentenanwartschaft nach den im Jahr 2021 geltenden Werten zwischen 4,44 und 70,12 Euro monatlich (siehe Grafik).

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