Erfüllungsschaden
Erfüllungsschaden…damit sind Schäden gemeint, die aus der Nicht-Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen entstehen. Klar: Wer anderen Leistungen zusagt, die er nicht erbringt, kann dafür keinen Versicherungsschutz beanspruchen.annawaldl / pixabay

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