Sinkende Abschluss-Vergütungen im Leben- und Krankengeschäft sorgen seit mehreren Jahren dafür, dass sich immer mehr Versicherungsvermittler dem Gewerbegeschäft zuwenden. Dort kann die Schwere-Krankheiten-Vorsorge eine besondere Rolle spielen. „Die Dread-Disease-Versicherung ist eine spezialisierte Versicherung, die zur Absicherung von Schlüsselpersonenrisiken und Finanzierungen hervorragend geeignet ist“, so Biometrie-Experte Philip Wenzel gegenüber Versicherungsbote.

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Beitrag als Betriebsausgabe

Dem stimmt auch Dr. Berndt Schlemann zu. Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge stehe beispielsweise bei Selbstständigen im Vordergrund, bei denen im Fall der Berufsunfähigkeit ansonsten erst einmal die Möglichkeit zur Umorganisation geprüft würde. Dread-Disease-Policen seien deshalb auch als Keyperson-Absicherung für Inhaber, Geschäftsführer oder leitende Mitarbeiter geeignet, so Schlemann. Die Beiträge sind als Betriebsausgabe bei der Steuer abzugsfähig - dann wird die Auszahlung i.d.R. als Betriebsausgabe steuerpflichtig. „Diese Steuerlast sollte bei der Festlegung der Höhe der gewünschten Absicherung berücksichtigt werden, damit ‚netto‘ die gewünschte Leistung ausgezahlt werden kann“, rät Dr. Schlemann auf seiner Webseite.

Ist die versicherte Person allerdings ein Gesellschafter, kann nicht von einer betrieblichen Veranlassung zum Abschluss der Versicherung ausgegangen werden; die Beiträge sind in solchen Konstellationen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Versicherung wird stattdessen dem Privatvermögen des Gesellschafters zugerechnet. Im Leistungsfall ist die Auszahlsumme aber auch keine Betriebseinnahme.

Auch bei Hoesch & Partner kommen Dread-Disease-Policen im Rahmen von Keyperson-Absicherungskonzepten zum Einsatz. Denn die Risiken für Unternehmen bei einem längeren Ausfall sind nicht zu unterschätzen:

  • Beschaffung von Ersatzpersonal
  • Kosten für Headhunter
  • Ausbildungskosten für neuen Mitarbeiter
  • Umsatz- und Auftragseinbußen
  • Überstunden des „Restpersonals“

‚Typische‘ Keyman-Personen

Michael Reeg, Geschäftsführer von Hoesch & Partner, führt gegenüber Versicherungsbote aus, dass im Grunde jeder Mitarbeiter in Frage kommt, der für die Aufrechterhaltung des jeweiligen Geschäftsbetriebs essentiell ist. Weil im Zuge der Digitalisierung auch die Spezialisierung von Mitarbeitern zunimmt, konnte Reeg sogar eine gesteigerte Nachfrage im Bereich Schwere-Krankheiten-Versicherung feststellen. Auch im Rahmen eines Investments oder Kauf eines Unternehmens kann eine solche Absicherung zum Einsatz kommen. Ähnlich wie bei der Risikolebensversicherung können sich Geschäftspartner gegenseitig absichern. Ähnlichkeiten zur RLV sind ebenso bei der Vertragsgestaltung festzustellen. Soll die Schlüsselperson über die Firma abgesichert werden, ist das Unternehmen der Versicherungsnehmer; der Mitarbeiter ist die versicherte Person. Die Firma ist bezugsberechtigt.

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Denkbar ist aber auch, die Schwere-Krankheiten-Versicherung als betriebliche Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers abzuschließen. Dann ist der Arbeitgeber sowohl Versicherungsnehmer und Beitragszahler; der Arbeitnehmer versicherte Person und bezugsberechtigt. Die Beiträge sind dann als Betriebsausgabe abzugsfähig. Eine detaillierte Analyse mit einem Steuerberater ist also sehr ratsam.