Versicherungsbote: Auch bei „Schwere-Krankheiten“-Policen werden vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen gestellt. An welchen Stellen unterscheiden sich die Anbieter und welche Auswirkungen hat das in der Praxis?

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Philip Wenzel: Das Thema ist häufig überschätzt und längst nicht so spannend, wie Sie vielleicht meinen.

Das überrascht mich tatsächlich. Sind die Gesundheitsfragen also nicht das ‚Einfallstor‘ für vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzungen?

Es sind eben nicht die 50-60 Krankheiten interessant und wie welche definiert sind, sondern z.B. ob die Diagnose oder der Eintritt der Krankheit den Leistungsfall auslösen. DAS kann zur vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung führen.

Also sollten Vermittler an diesen Stellen die Bedingungswerke besonders aufmerksam lesen?

Ja. Kein Vermittler ist juristisch und medizinisch gleichermaßen so gut ausgebildet, um die Qualität der Auslöser wirklich bewerten zu können. Außerdem bräuchte er Statistiken, die berücksichtigen, welche Krankheiten eher vor dem 67. Lebensjahr eintreten, also innerhalb des Versicherungsszeitraums.
Und selbst, wenn ich all diese Informationen hätte, wüßte ich immer noch nicht, welche Krankheit ich wie gewichten soll. Denn ich weiß ja nicht, was der Kunde später mal hat.

Manche Anbieter leisten inzwischen auch bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedarf oder Abhängigkeit von dritten Personen. Ist das aus Ihrer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, um die Produktgattung „marktfähiger“ zu machen?

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Eigentlich finde ich das eher nicht gut. Die Dread Disease-Versicherung ist eine spezialisierte Versicherung, die zur Absicherung von Schlüsselpersonenrisiken und Finanzierungen hervorragend geeignet ist. Je mehr Bausteine hinzukommen, um so mehr erweckt es den Anschein, die Versicherung könnte eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

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