"Der Rentenfaktor hat Einfluss auf den Teil einer zukünftigen Rentenleistung, der zu Rentenbeginn berechnet wird und ab dann garantiert ist. Entscheidend bei einer Rentenzahlung ist aber die Gesamtrente. Sie besteht aus der ab Rentenbeginn garantierten Rente und einem zusätzlichen Betrag aus der Überschussbeteiligung. Auch die Überschussbeteiligung wird von der Anpassung des Rentenfaktors nicht beeinflusst", kommentiert der Allianz-Sprecher.

Anzeige

Der Rentenfaktor hingegen hänge unter anderem vom Alter der Kunden und dem Rentenbeginn ab und liege nach der Anpassung in typischen Konstellationen bei circa 30, berichtet die Allianz - oft auch höher. "Der Wert 30 bedeutet, aus 100.000 Euro Kapital am Rentenbeginn ergibt sich eine monatliche garantierte Rente von 300 Euro".

"Joker Treuhänderklausel"

Bei den Vermittlern stößt der Eingriff beim Rentenfaktor auf wenig Gegenliebe: in den sozialen Medien gibt es sehr kritische Stimmen zu dem Vorgang. Und Zweifel, ob die Korrekturen wirklich dem Kundeninteresse dienen. Bereits Anfang 2017 hatte der Versicherer in einigen Tarifen, die nun erneut betroffen sind, den Faktor nach unten korrigiert. Beispiel "Index Select": Vor dem damaligen Einschnitt wurde noch mit einem Faktor von 2,75 Prozent gerechnet.

"Die Allianz stellt das Garantieverständnis auf den Kopf. Denn die einzige wirkliche Garantie, auf die man sich beim "blauen Riesen" garantiert verlassen kann, scheint die Garantie des regelmäßigen Jokers der Treuhänderklausel zu sein", schreibt nun "Riester-Profi" und Vermögensberater Reinhard Kreisel auf seiner Facebook-Seite. Auch in Maklerforen wird die erneute Absenkung teils kritisch kommentiert. Die Sorge: Es könnten in den kommenden Jahren noch weitere folgen.

Anzeige

Korrektur: Ursprünglich war in dem Artikel behauptet wurden, dass der Rentenfaktor um 29 Prozent sinke: Das hätte die garantierten Renten noch deutlicher fallen lassen. Das aber war nicht korrekt: Der Rechnungszins sinkt demnach um 29 Prozent, der Rentenfaktor hingegen um "nur" neun Prozent. Der Rechnungszins ist (neben Sterblichkeitsannahmen) eine interne Rechengröße, die in die Berechnung des sogenannten Rentenfaktors eingeht. Der Rentenfaktor wiederum beschreibt, welche monatliche ab Rentenbeginn garantierte Rente in EUR sich pro 10.000 Euro Kapital am Rentenbeginn ergibt.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige