Tipp 2: Datenschutzkonform schreddernZum Datenschutz gehört, Daten auch wieder zu vernichten. Auch bei der Aktenvernichtung müssen die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Dabei werden die Daten in verschiedene Schutzklassen eingeteilt, anhand derer geregelt wird, wie kleinteilig die Akten geschreddert werden müssen. Daraus folgt dann die erforderliche Sicherheitsstufe, die der Schredder aufweisen muss. Der Experte der LV 1871 empfiehlt die Investition in einen datenschutzkonformen Aktenvernichter, der mindestens die Sicherheitsstufe P-4 erfüllt.Hans / pixabay
Clevere Vermittler nutzen den Jahresanfang für ihre Kunden: Denn bis zum 31. März 2026 haben Vermittler die Möglichkeit, ihren Kunden bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit einen dauerhaften Bei
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