VorlesenPausieren 5/5Tipp 2: Datenschutzkonform schreddernZum Datenschutz gehört, Daten auch wieder zu vernichten. Auch bei der Aktenvernichtung müssen die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Dabei werden die Daten in verschiedene Schutzklassen eingeteilt, anhand derer geregelt wird, wie kleinteilig die Akten geschreddert werden müssen. Daraus folgt dann die erforderliche Sicherheitsstufe, die der Schredder aufweisen muss. Der Experte der LV 1871 empfiehlt die Investition in einen datenschutzkonformen Aktenvernichter, der mindestens die Sicherheitsstufe P-4 erfüllt.Hans / pixabay25.03.2024AdvertorialNeue PKV der Allianz: Verbessert auf allen Ebenen.Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) startet mit einer neuen Tarifserie in der privaten Krankenvollversicherung: Verkaufsstart ist der 8. April, die neuen Krankenvolltarife „MeinGesundheits ... Anzeige Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelGenerali: Die Nummer zwei muss gehenNächster ArtikelNächster ArtikelKrankenkassen: 2022 schon 2,5 Prozent Zusatzbeitrag?
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