Tipp 2: Datenschutzkonform schreddernZum Datenschutz gehört, Daten auch wieder zu vernichten. Auch bei der Aktenvernichtung müssen die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Dabei werden die Daten in verschiedene Schutzklassen eingeteilt, anhand derer geregelt wird, wie kleinteilig die Akten geschreddert werden müssen. Daraus folgt dann die erforderliche Sicherheitsstufe, die der Schredder aufweisen muss. Der Experte der LV 1871 empfiehlt die Investition in einen datenschutzkonformen Aktenvernichter, der mindestens die Sicherheitsstufe P-4 erfüllt.Hans / pixabay
Die Nachfrage ist da. Die Inbox ist voll. Und trotzdem stockt das Wachstum. Wer ein Maklerbüro führt, kennt dieses Muster nur zu gut. Die Erklärung dafür ist unbequem, aber befreiend: Makler haben se
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