Tipp 2: Datenschutzkonform schreddernZum Datenschutz gehört, Daten auch wieder zu vernichten. Auch bei der Aktenvernichtung müssen die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Dabei werden die Daten in verschiedene Schutzklassen eingeteilt, anhand derer geregelt wird, wie kleinteilig die Akten geschreddert werden müssen. Daraus folgt dann die erforderliche Sicherheitsstufe, die der Schredder aufweisen muss. Der Experte der LV 1871 empfiehlt die Investition in einen datenschutzkonformen Aktenvernichter, der mindestens die Sicherheitsstufe P-4 erfüllt.Hans / pixabay
Beim Thema Geld hört die Liebe auf? Nicht bei der EUROPA Lebensversicherung. Mit der beliebten Paar-Aktion des Kölner Versicherers haben Vermittler die Möglichkeit, Paaren einen besonders attraktiven
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