Ebenso gilt es sich darauf einzustellen, dass spätestens mit der nächsten Regierungskoalition die Themen Aufsicht über Makler nach §34f der Gewerbeordnung und die nächste Novelle des LVRG wieder auf den Tisch der Politik kommen. Dies kann und sollte ein Anlass sein, sich unabhängiger von Courtagen allgemein und von Abschlusscourtagen besonders zu machen.

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Viel Aufmerksamkeit findet in unseren Beratungen das Thema Servicevereinbarungen. Es ist auch mit Unterstützung von professionellen Dienstleistern wie diPAY.de für die Erstellung der Vereinbarungen und für das Inkasso wesentlich leichter geworden als vor Jahren. Alle namhaften Fachanwälte für unsere Sparte bejahen diese Möglichkeit als Betätigungsfeld für Makler. Die Arbeit mit Servicevereinbarungen findet auch das Verständnis vieler Kunden und stärkt die Professionalität des Vermittlerunternehmens.

Beginnen Sie mit den Kunden, die Dienstleister wie Steuerberater und Rechtsanwälte regelmäßig nutzen: Gewerbekunden und Freiberufler. Für diese Zielgruppe ist es selbstverständlich, dass für das Anfordern und Ausstellen von Unterlagen für die Steuer, die Unterstützung bei der Schadenregulierung oder auch bei der Erstellung eines Finanzstatus ein Honorar fällig wird. Und dann gehen Sie auf Ihre wichtigen Privatkunden zu. Gerne können Sie für Ihr Konzept auch eine speziell für die Einführung von Servicepauschalen entwickelte Checkliste nutzen.

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Fazit: Zu den Erkenntnissen das Jahres 2020 gehört, dass eine Diversifizierung der Einkommensmöglichkeiten eine existenzielle Bedeutung in unserer Wirtschaft hat. Jeder Unternehmer sollte sich hin und wieder die Frage stellen: Was passiert, wenn...? Tun Sie dies zum Beginn des Jahres 2021, bevor der Alltag wieder einzieht. Dafür wünsche ich Ihnen als Ihr AssekuranzDoc viel Erfolg und stehe Ihnen für Ihre Fragen und Projekte gerne zur Verfügung.

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