• So gäbe es noch Lücken beim Schadenmanagement – zum Beispiel bei der Frage nach Regressverzicht von nicht vorsätzlich handelnden mitversicherten Personen und bei der Kostenanrechnung auf die Versicherungssumme bei Haftpflichtansprüchen.
  • Zudem würden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur punktuell Informationen zu Wartezeiten in der Betriebsunterbrechung finden lassen. Zum Beispiel hätte oft nur durch Rückfragen und Anforderungen von Angebotsunterlagen ermittelt werden können, wie lange es dauert, bis ein Kunde in die Deckung gelangt.
  • Auch würden viele Tarife zwar Versicherungsschutz für die Aufwendungen für Kreditkartenmonitoring sowie zur Prüfung und Benachrichtigung von Betroffenen gewähren. Der Missbrauch von Kreditkarten oder von tatsächlichen Kontozugriffen würde aber zumeist explizit ausgeschlossen.

Positiv fielen allerdings die drei Testsieger auf:

Anzeige

  • Als besonders transparent zeige sich das Bedingungswerk des Testsiegers Cogitanda: Auslösende Ereignisse würden sehr genau beschrieben, ein vollumfängliches Glossar zur Definition und Festlegung von Leistungsauslösern ergänze die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
  • Bei Hiscox bestehe auch Versicherungsschutz für IT-Hardware, die durch eine Netzwerksicherheitsverletzung beschädigt oder zerstört wird. Dies gelte auch für private Geräte – ein Vorteil in Zeiten des Homeoffice.
  • Und die Allianz sticht beim Karten- und Kontenmissbrauch positiv hervor: Der Tarif würde nicht nur bei rechtsgrundloser Überweisung leisten, sondern auch in Fällen, in denen Versicherte irrtümlich und ohne Rechtsgrund Geld bezahlen oder bezahlen lassen.

Informationen zum Assekurata-Rating der Cybertarife sowie die Ergebnisse sind auf der Webseite des Analysehauses verfügbar.


vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige