Unabhängig davon, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur neuen Aufsicht für die Investment-Makler wird oder nicht, es ist davon auszugehen, dass die Angleichung der regulatorischen Anforderungen in der EU weitergehen wird. Und genau diese weiter zunehmenden administrativen Pflichten zur Beratung und Dokumentation im Bereich Investment stören Finanzmakler und führen auch bei manchem zur Aufgabe der entsprechenden Zulassung.

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Die Nachfrage nach sogenannten 34f-Beständen ist in diesem Kontext gestiegen und Makler, die die Absicht haben, sich von diesem Geschäftsmodell zu trennen, haben die Chance für eine attraktive Vergütung dieser Bestände. Diese Suchanfragen bei uns steigen und damit auch die Vergütungsfaktoren, die sich nach unserer Wahrnehmung dem Faktor 3,0 nähern.

Bei den Gesprächen mit den Messeteilnehmern taucht immer wieder das Thema der Absicherung der ganzen Breite der Investmentangebote auf. Vielfach wird es nicht als notwendig angesehen, dass man die gesetzlich verordnete Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (VSH) auch auf alle Produkte ausweitet. Aktuell bewegen Makler und Kunden die Insolvenzen von PIM Gold & Co. Diese wird zu einem noch gravierenderen Problem, wenn die eigene VSH darauf nicht erweitert wurde.

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Fazit: Die Unruhe in der Wirtschaft im Gefolge der Corona-Krise macht es für jeden Unternehmer notwendig, sich mit genügend Zeit mit dem eigenen Geschäftsmodell zu befassen. Hinterfragen Sie kritisch, wird das aktuelle Modell mich in die Zukunft begleiten, wird es nachhaltig und ertragsfähig sein und wie sollen die zeitlichen Horizonte sein? Die Auswirkungen der Corona-Krise sind in voller Breite aktuell nicht absehbar. Zahlreiche Kunden von Versicherungs- und Finanzmaklern sind zum Handeln gezwungen, was Auswirkungen auf die Makler haben wird. Deshalb ist wohl wieder eine Zeit der Veränderung angebrochen - meint ihr AssekuranzDoc.

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