Versicherungsmakler müssen auf allen Kanälen für ihre Kundschaft erreichbar sein - so ein oft gehörtes Mantra. Gerade jüngere Kundinnen und Kunden nutzen den Messenger-Dienst WhatsApp oder Live-Chats, um mit anderen zu kommunizieren. Doch nicht nur diese: 87 Prozent der Deutschen ab 15 Jahren verwendet WhatsApp regelmäßig, so eine Studie von Audience Projekt: Davon neun von zehn sogar täglich. Zum Vergleich: Das Portal des Mutterkonzerns Facebook nutzen mit 63 Prozent deutlich weniger.

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Für Versicherungsmakler waren derartige Dienste in Coronazeiten eine Möglichkeit, mit ihren Kundinnen und Kunden in Kontakt zu bleiben - oder sogar neue Personen anzusprechen. Dass es hierbei jedoch auch Grenzen geben sollte, darauf macht aktuell Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke in einem Interview mit procontra-online.de aufmerksam. Denn potentielle Probleme beginnen da, wo höchstsensible Daten über die Messenger ausgetauscht werden: ein sehr wahrscheinliches Risiko für Vermittler, wenn etwa Angaben zur Gesundheit, Versicherungsverträge oder Informationen zum Vermögen hin- und her wechseln.

Grundsätzlich sollte auf nicht datenschutzkonforme Messengerdienste im Kontakt mit dem Endkunden verzichtet werden, rät Jöhnke aus Sicht des Anwalts: Wobei aber zu differenzieren sei. Nehme der Kunde selbst Kontakt mit dem Vermittler via Messenger auf, „so dürfte der Kunde konkludent in die Kommunikation via Messenger eingewilligt haben“, so der Anwalt. Konkludent bedeutet stark vereinfacht, dass er stillschweigend in den Austausch über den Dienst einwilligt und so ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann.

Diese Einwilligung gelte aber nicht für sensible Daten nach Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), führt der Fachanwalt weiter aus: etwa Gesundheitsdaten oder biometrische Daten. Der Grund: Der Verlust könne „unzweifelhaft zu einem hohen Risiko für den Kunden“ führen, etwa wenn sie in die Hand von Dritten geraten. Deshalb müsse der Makler im Einzelfall entscheiden, ob er diesen Kommunikationsweg wählt oder eine extra Einwilligung des Kunden holt - zum Beispiel gemeinsam mit dem Maklerauftrag.

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Wichtige Dokumente und personenbezogene Daten sollten aber nicht per WhatsApp an Kundinnen und Kunden übermittelt werden, warnt der Anwalt. Der Grund: Versicherungsmakler haben keinen Einfluss darauf, ob und wie die Daten gespeichert werden - und können sie auch nicht löschen. Die Daten liegen „weder beim Kunden noch beim Versicherungsmakler, sondern im Zweifel auf einem Server in Übersee“. Entsprechend müssten Kunden auch datenschutzrechtlich belehrt werden.

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