Als aufgrund der Corona-Pandemie Bars, Restaurants und Schulen geschlossen wurden, war auch ein Hotel in Potsdam betroffen. Dessen Betreiberin hatte sich immerhin mit einer Betriebsschließungsversicherung für den Fall der Fälle abgesichert - glaubte sie. Denn die Axa, ihr Anbieter in Sachen Betriebsschließungsversicherung, verweigerte die Zahlung. Nun wollte die Frau dagegen vorgehen und bemühte ihren Rechtsschutzversicherer. Doch auch dieser lehnte die Leistungsübernahme ab.

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Roland begründete die Ablehnung unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm und unterstellte „mangelnde Erfolgsaussichten“. Dr. Knut Pilz, der die Hotel-Betreiberin vertritt, konnte beides kaum nachvollziehen. Zum einen lagen der OLG-Entscheidung andere Versicherungsbedingungen zugrunde als bei seiner Mandantin. Zum anderen ließ das LG München gerade erst durchblicken, dass Versicherer durchaus in der Leistungspflicht sein können.

Pilz sagte deshalb, die Ablehnung durch Roland habe „Geschmäckle“. Schließlich ist Axa mit etwa 60 Prozent an Roland beteiligt. Roland verwahrte sich gegen diesen Vorwurf und kündigte eine Prüfung des Falls an.

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Diese interne Prüfung ist nun abgeschlossen. Gegenüber procontra erklärte ein Roland-Sprecher: „Leider ist uns hier wirklich ein Fehler unterlaufen und die Deckung wurde fälschlicherweise abgelehnt. Der zitierte Beschluss des OLG Hamm hat für uns in diesem Fall keine präjudizierende Wirkung und ist auch nicht ausreichend für eine Ablehnung.“ Den Fehler bedauere man sehr und habe inzwischen Deckungszusage erteilt.

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