Die zuletzt heftig in die Kritik geratene Finanzaufsicht beweist Handlungsfähigkeit. So ordnete die BaFin Anfang August an, dass die Check24 Finanzen GmbH ihr Versicherungsgeschäft einzustellen hat.

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Bei der Vermittlung von Ratenkrediten konnten Kunden bis zu sechs Monatsraten erstattet bekommen, falls sie arbeitslos werden würden. Darin erkannten die Aufseher ein Versicherungsgeschäft. Und dafür fehlte den Münchenern die erforderliche Erlaubnis.

Doch was bedeutet die BaFin-Entscheidung konkret? Zunächst einmal: Der Bescheid der Aufseher bezieht sich „nur“ auf eine einzelne, bereits abgeschlossene Aktion. Wie Check24 auf Anfrage von Versicherungsbote mitteilte, ist diese Aktion bereits beendet; sie fand zwischen dem 15.06. und 30.06.2020 statt.

Die Vermittlung von Ratenkrediten durch Check24 Finanzen GmbH darf weiterhin erfolgen und der Check24 Versicherungen GmbH ist weiterhin erlaubt, Versicherungsverträge zu vermitteln.

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Check24 hatte erst im Mai 2020 eine Volllizenz als Bank von der BaFin erhalten und strebt an, die Marktführerschaft bei der Vermittlung von Online-Krediten in Deutschland zu behalten. Eigene Ratenkredite anzubieten, plant Check24 mit der Banklizenz nicht.

In Sachen Versicherungsvermittlung war Check24 bereits mehrfach in juristische Auseinandersetzungen verstrickt. So lieferte sich das Unternehmen einen langen Schlagabtausch mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dieser Streit ging soweit, dass Check24 zwischenzeitlich von einem persönlichen Kreuzzug des Verbandspräsidenten Michael Heinz gegen Check24 sprach.


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