Produktinnovationen haben Einfluss auf Marktstandards, sodass infinma seine Analysen regelmäßig aktualisiert – für die BU-Versicherung zuletzt Ende Juli 2020. Bewertet wurden 18 Kriterien, darunter so wichtige Themen wie der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung auf einen Beruf, in dem de facto keine Stellen zu bekommen sind, oder eine Leistung bereits bei Arbeitsunfähigkeit, die in mehr als der Hälfte der Tarife nicht oder nur optional vorgesehen ist.

Anzeige

Dr. Jörg Schulz und Marc Glissmann, Geschäftsführer der infinma GmbH, freuen sich, 37 von 75 BU-Versicherern mit einem Zertifikat zu bestätigen, dass sie die Marktstandards in allen Kriterien erfüllen oder zu übertreffen. Dieses Ergebnis zeigt, wie hoch die Qualität der privaten BU-Versicherung ist.

Für das kommende Jahr erwarten die Experten weitere Verbesserungen, zum Beispiel hinsichtlich Meldepflichten, bei Auslandsaufenthalten oder für spezielle Zielgruppen wie Schüler und Teilzeitbeschäftigte. Tarife, die nicht alle Kriterien erfüllen, sind nicht zwingend schlecht. Unterschiede ergeben sich beispielsweise aus dem Zuschnitt auf Zielgruppen wie bestimmte Berufe, Solo-Selbstständige oder Gewerbetreibende mit wenigen Mitarbeitern.

Anzeige

Ein Kernthema der aktuellen Produktgeneration ist die sogenannte Umorganisationsklausel. Hier existieren so viele Varianten, dass infinma ausnahmsweise keinen Marktstandard definiert. Die Umorganisationsklausel regelt, ob einem bisher körperlich mitarbeitenden Firmenchef im Fall einer drohenden Berufsunfähigkeit eine Umorganisation des Betriebes zuzumuten ist. Kann er künftig leitend tätig sein, erhält er keine BU-Rente. Für Selbstständige ist diese Klausel ein wichtiges Thema, für Arbeitnehmer aber belanglos. Interessenten sollten deshalb eine Auswahl anhand der für ihren Bedarf wichtigen Kriterien treffen und dann das Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige