Gegenüber einer Kündigung hat ein erfolgreicher Widerruf enorme Vorteile. Bei einer Rückabwicklung bekommen die Kunden sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungszinsen zurück. Das beinhaltet auch die Aufwendungen für Abschluss- und Verwaltungskosten. Lediglich die Kosten für den Versicherungsschutz tragen sie selbst und, bei einer fondsgebundenen Leben-Police, das Verlustrisiko aus den Fonds. Der Nachteil: Viele Versicherer stellen sich quer. Wer aktuell in der Coronakrise Geld braucht, muss sich auf lange Rechtsstreite einstellen.

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Policendarlehen: Beleihung des eigenen Vertrages

Eine weitere Möglichkeit: Lebensversicherungen können mit einem sogenannten Policendarlehen beliehen werden. Dabei handelt es sich um keinen Kredit im klassischen Sinn, denn es wird eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung durch den Versicherer gezahlt. Ausgeschlossen hiervon sind staatlich geförderte Verträge und Betriebsrente-Anwartschaften.

Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf ein solches Darlehen. Zudem müssen bei Gewähr des Darlehens auf die Summe auch Zinsen gezahlt werden – Darlehen und Zinsen werden später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Gerade in Zeiten einer zeitlich begrenzten Not wie der Corona-Krise kann aber auch ein solches Darlehen ein Ausweg und der rettende Strohhalm aus finanziellen Engpässen sein. Der Vorteil: Ein solches Darlehen wirkt sich in der Regel nicht negativ auf den eigenen Schufa-Eintrag aus, da es aus dem selbst eingezahlten Kapital ausgezahlt wird.

Auch der Risikoschutz geht verloren

Ein wichtiges Problem: Wer sich aber von seiner Lebensversicherung trennt, verliert nicht nur seine Altersvorsorge, sondern in der Regel auch den Risikoschutz, etwa für Hinterbliebene oder bei Berufsunfähigkeit. Schon deshalb empfiehlt es sich nicht, einen Vertrag bei finanziellen Engpässen vorschnell abzustoßen.

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Können die Prämien vorübergehend nicht gezahlt werden, so gestattet das Gros der Versicherer auch eine vorübergehende Stundung der Beiträge. In welchem Umfang, ist in der Regel den Vertragsbedingungen zu entnehmen. Üblich sind Zeiträume zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Prämien dann zwar nachbezahlt werden: aber der Schutz der Versicherung bleibt erhalten.

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